Steuern · Gastronomie

Warum dein Kaffee to go teurer wird: die Verpackungssteuer.

Immer mehr Städte besteuern Einwegbecher, Boxen und Besteck. Zahlen muss der Laden, der Kunde merkt es am Preis. Was gilt, wo es gilt, und wie Gastro-Betriebe die Steuer vermeiden.

5 Min. LesezeitRechtsstand: Oktober 2026
Die kurze Antwort

Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Typisch sind 50 Cent pro Becher oder Box und 20 Cent pro Besteck. Steuerschuldner ist der Endverkäufer, also Café, Bäcker oder Imbiss, nicht der Kunde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Steuer gebilligt (1 BvR 1726/23). In Bayern ist sie verboten. Ausgenommen sind unter anderem pfandpflichtige Verpackungen, Mehrweg und Stände, die an höchstens 10 Tagen im Jahr verkaufen.

In 30 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick.

Rechtslage

zulässig

BVerfG, Beschluss vom 27.11.2024, 1 BvR 1726/23, veröffentlicht am 22.01.2025: Die Tübinger Satzung ist verfassungsgemäß.

Wer zahlt

der Laden

Steuerschuldner ist der Endverkäufer. Ob und wie er die Steuer auf den Preis aufschlägt, entscheidet er selbst.

Typische Sätze

50 / 20 ct

50 Cent je Einwegbecher, -geschirrteil oder -verpackung, 20 Cent je Einwegbesteck (Tübingen, Potsdam).

Neu

Freiburg 2027

Der Freiburger Gemeinderat hat am 20.10.2026 beschlossen: Ab 2027 werden nur noch Einwegbecher besteuert.

Wo sie gilt

Städte und Sätze (Auswahl, Stand 21.10.2026)

Tabelle seitlich wischen →

StadtSeitBecher / VerpackungBesteck
Tübingen202250 ct20 ct
Freiburg1.1.202650 ct (ab 2027 nur noch Becher)20 ct (entfällt 2027)
PotsdamOktober 202650 ct20 ct

Weitere Städte planen oder haben die Steuer eingeführt. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Stadt. In Bayern dürfen Kommunen keine Verpackungssteuer erheben.

Praxisbeispiel · Döner in Potsdam

Box 0,50 € + Gabel 0,20 € + Einwegbecher fürs Getränk 0,50 € = 1,20 € Verpackungssteuer für eine Bestellung. Zahlen muss sie der Imbiss.

Ausnahmen

Was nicht besteuert wird

Die Ausnahmen stehen in der Satzung der jeweiligen Stadt und unterscheiden sich im Detail. Häufig sind:

  • Pfandpflichtige Einwegverpackungen (z. B. Dosen und Flaschen mit Pfand)
  • Mehrweggeschirr und Mehrwegbecher
  • Stände auf Märkten, Festen und Veranstaltungen, wenn der Verkäufer an höchstens 10 Tagen im Jahr in der Stadt verkauft
  • Verpackungen für den Lieferdienst (z. B. Freiburg)
  • Bäckertüten, Servietten, Kleinstverpackungen wie Ketchup-Tütchen (z. B. Freiburg)
Für Gastro

Check für Café, Bäcker und Imbiss

  1. 1

    Satzung deiner Stadt lesen

    Gibt es eine Verpackungssteuer, ab wann, mit welchen Sätzen und Ausnahmen?

  2. 2

    Artikel zählen

    Becher, Deckel, Boxen, Besteck: Was gibst du zum Mitnehmen aus, und wie viel pro Quartal?

  3. 3

    Mehrweg anbieten

    Mehrweg ist steuerfrei. Ein Pfand- oder Poolsystem spart die Steuer und hilft bei der Mehrweg-Angebotspflicht nach § 33 VerpackG.

  4. 4

    Preise und Kasse anpassen

    Entscheide, ob und wie du die Steuer weitergibst, und richte die Erfassung im Kassensystem ein.

  5. 5

    Erklärung und Fristen

    Potsdam: Steuer je Kalendervierteljahr, Erklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Fristen anderer Städte in deren Satzung.

Fazit

Die Steuer kommt Stadt für Stadt.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe kann jede Kommune außerhalb Bayerns eine Verpackungssteuer einführen. Für Gastro-Betriebe heißt das: Satzung prüfen, Mehrweg anbieten, Preise und Kasse anpassen. Für Kunden: Mehrwegbecher mitnehmen.

  • Zahlt der Laden, nicht der Kunde
  • Typisch 50 Cent pro Becher, 20 Cent pro Besteck
  • Ausnahmen: Pfand, Mehrweg, kurze Märkte und Feste
  • Freiburg ab 2027: nur noch Becher
Nächster Schritt

Gastro-Betrieb und viele offene Fragen?

In der Klarheitssession sortieren wir deine offenen Fragen und bereiten das Gespräch mit Steuerberater oder Stadtkämmerei vor. Ob und wie die Steuer in deinem Betrieb anfällt, prüft dein Steuerberater. Diese Prüfung ist nicht Teil der Session.

Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu am häufigsten fragen.

Ist die Verpackungssteuer erlaubt?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer mit Beschluss vom 27.11.2024 (1 BvR 1726/23, veröffentlicht am 22.01.2025) für verfassungsgemäß erklärt. In Bayern hat der Landesgesetzgeber kommunale Verpackungssteuern verboten.

Wer muss die Verpackungssteuer zahlen?

Der Endverkäufer von Speisen und Getränken, also zum Beispiel Café, Bäcker oder Imbiss. Ob er sie über den Preis weitergibt, entscheidet er selbst.

Was ändert sich 2027 in Freiburg?

Der Gemeinderat hat am 20.10.2026 beschlossen, die Steuer ab dem 1.1.2027 nur noch auf Einwegbecher zu erheben (50 Cent). Einweggeschirr und Einwegbesteck sind dann nicht mehr betroffen.

Wie spare ich mir die Steuer als Kunde?

Mit einem eigenen oder einem Mehrwegbecher aus einem Pfandsystem. Mehrweg ist in den bekannten Satzungen steuerfrei.

Moritz Mümmler — Volljurist und Unternehmer

Über den Autor

Moritz Mümmler

Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich

Quellen & Rechtsstand

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information; keine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung. So entstehen die Inhalte.

Für die Anwendung auf deinen Einzelfall und für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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