Politik-Update · 2026/2027

Das große Politik-Update 2026/2027: Was Unternehmer jetzt tun müssen — und was nur Schlagzeile ist.

Mindestlohn, Minijob-Grenze, Rekord-Sozialabgaben, Wachstumsbooster, Aktivrente, E-Rechnung, Arbeitszeitreform — 2026 ist gesetzgeberisch das dichteste Jahr seit Langem. Ich habe alles sortiert nach der einzigen Frage, die für dich zählt: Wo musst du handeln, wo reicht es, informiert zu sein?

Moritz Mümmler, Volljurist & Unternehmer12 Min. LesezeitRechtsstand: Juli 2026
Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € (ab 2027: 14,60 €), die Minijob-Grenze liegt bei 603 € (2027: 633 €), und die Sozialversicherungsrechengrößen sind kräftig gestiegen — die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 8.450 €/Monat. Entlastung bringen der Wachstumsbooster (degressive AfA bis 30 %, 75 % Sonder-AfA für E-Autos, Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 %) und die dauerhaften 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2027 folgt die E-Rechnungs-Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz 2026. Noch nicht beschlossen, aber politisch heiß: die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und die Arbeitszeitgesetz-Reform.

In 30 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick.

Mindestlohn

13,90 → 14,60 €

Seit 1.1.2026 gelten 13,90 € brutto pro Stunde, ab 1.1.2027 dann 14,60 € — die größte zweistufige Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Minijob & Abgaben

603 € / BBG 8.450 €

Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat (2027: 633 €). Beitragsbemessungsgrenze Rente: 8.450 €/Monat, GKV-Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 % — Personalkosten steigen automatisch.

Wachstumsbooster

Bis 30 % AfA

Degressive Abschreibung bis 30 % für Investitionen bis Ende 2027, 75 % Sonder-AfA für E-Firmenwagen, Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 von 15 % auf 10 % (2032).

Stichtag 1.1.2027

E-Rechnung & mehr

Wer 2026 über 800.000 € Umsatz macht, muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Dazu geplant: neues Arbeitszeitgesetz mit elektronischer Zeiterfassung.

Die Übersicht

Erst die Prioritäten: Handeln, vorbereiten oder nur wissen?

Nicht jede Gesetzesänderung verdient deine Zeit. Ich sortiere das Jahr 2026/2027 deshalb in drei Stufen: Rot heißt „jetzt handeln, sonst wird es teuer", Gelb heißt „Termin setzen und vorbereiten", Grün heißt „wissen reicht". Die Details zu jedem Punkt folgen in den Abschnitten darunter.

ÄnderungStatusDein Job
Mindestlohn 13,90 € (2027: 14,60 €)In Kraft seit 1.1.2026Rot — Löhne und Minijob-Verträge sofort prüfen
Minijob-Grenze 603 € (2027: 633 €)In Kraft seit 1.1.2026Rot — Stundenumfang gegen Grenze rechnen
SV-Rechengrößen 2026 (BBG Rente 8.450 €)In Kraft seit 1.1.2026Rot — Personalkosten neu kalkulieren
Gastro-USt 7 % auf SpeisenIn Kraft seit 1.1.2026, dauerhaftRot — Kasse & Kombiangebote sauber trennen
E-Rechnung AusstellungspflichtAb 1.1.2027 (> 800.000 € Umsatz 2026)Gelb — Umsatzgrenze klären, System umstellen
Wachstumsbooster (AfA, KSt-Senkung)In Kraft; KSt-Senkung ab 2028Gelb — Investitionen bis Ende 2027 timen
Aktivrente 2.000 €/Monat steuerfreiIn Kraft seit 1.1.2026Gelb — Lohnabrechnung anpassen, falls relevant
Bundestariftreuegesetz (ab 50.000 €)In Kraft seit 1.5.2026Gelb — Nur bei Bundesaufträgen relevant
Vorsorgepflicht SelbstständigeReferentenentwurf, nicht beschlossenGrün — Beobachten — noch kein Gesetz
Arbeitszeitgesetz-Reform (48-Std.-Woche)Referentenentwurf, geplant 2027Grün — Beobachten, Zeiterfassung vordenken
Bürokratieabbau (Modernisierungsagenda)Laufend seit Oktober 2025Grün — Wissen reicht

Stand: 4. Juli 2026. Rot = sofort handeln, Gelb = Termin setzen, Grün = beobachten.

Das Muster des Jahres: Die Kostenseite (Mindestlohn, Sozialabgaben) ist beschlossen und wirkt sofort. Die Entlastungsseite (Wachstumsbooster, Körperschaftsteuer) wirkt teils erst ab 2028. Und die beiden Themen mit dem größten Umbaupotenzial — Vorsorgepflicht für Selbstständige und Arbeitszeitreform — stecken noch im Gesetzgebungsverfahren. Genau in dieser Reihenfolge gehen wir sie durch.

Rot: Sofort handeln

Mindestlohn und Minijob: Die Doppelfalle im Lohnbüro

Der Mindestlohn ist zum 1.1.2026 auf 13,90 € gestiegen und steigt zum 1.1.2027 weiter auf 14,60 € — beschlossen von der Mindestlohnkommission, umgesetzt per Verordnung. Die Minijob-Grenze wandert automatisch mit, weil sie seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (§ 8 Abs. 1a SGB IV): 2026 sind es 603 €/Monat, 2027 dann 633 €. Der Midijob-Bereich liegt 2026 zwischen 603,01 € und unverändert 2.000 €.

Die Falle hat zwei Klingen. Klinge eins: Wer den alten Pauschallohn weiterzahlt, verstößt gegen das Mindestlohngesetz — das ist keine Lappalie, sondern bußgeldbewehrt und ein gefundenes Fressen für den Zoll. Klinge zwei: Wer brav den neuen Stundenlohn zahlt, aber den Stundenumfang nicht anpasst, reißt womöglich die Minijob-Grenze — und macht die Aushilfe unbemerkt sozialversicherungspflichtig, mit Nachzahlungsrisiko für dich als Arbeitgeber. Beides passiert gerade reihenweise in kleinen Betrieben.

Praxisbeispiel · Durchgerechnet: Die übertariflich bezahlte Minijobberin

Eine Café-Betreiberin zahlt ihrer Aushilfe freiwillig 14,50 €/Stunde — 60 Cent über Mindestlohn, gut fürs Halten der Leute. Die Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche, also rund 43,3 Stunden im Monat. Rechnung 2026: 43,3 × 14,50 € = 627,85 € — und damit über der Grenze von 603 €. Der Minijob kippt in die Sozialversicherungspflicht, ohne dass irgendjemand etwas geändert hätte. Lösung: Stundenumfang auf rund 9,5 Stunden/Woche senken (ca. 41,5 Std./Monat × 14,50 € ≈ 602 €) — oder den Midijob bewusst akzeptieren. Zum 1.1.2027 (Grenze 633 €, Mindestlohn 14,60 €) geht die Rechnung von vorn los.

Wiedervorlage 1.1.2027 — jetzt in den Kalender

Die zweite Stufe kommt sicher: 14,60 € Mindestlohn und 633 € Minijob-Grenze ab 1.1.2027. Wer seine Minijob-Verträge nur für 2026 anpasst und den Januar 2027 verschläft, steht in zwölf Monaten wieder am selben Punkt — nur dann mit einem Jahr Nachzahlungsrisiko mehr. Leg dir die Prüfung aller Aushilfsverträge auf November 2026.

Am Rande, aber für Ausbildungsbetriebe relevant: Die Mindestausbildungsvergütung steigt für Ausbildungsbeginn 2026 auf 724 €/Monat im ersten Lehrjahr, danach gestaffelt 854 € im zweiten, 977 € im dritten und rund 1.014 € im vierten Jahr. Und wer um Bundesaufträge mitbietet: Seit dem 1.5.2026 verlangt das Bundestariftreuegesetz ab 50.000 € Auftragswert (netto) tarifvertragliche Arbeitsbedingungen — auch von nicht tarifgebundenen Betrieben, bei Verstößen drohen Vertragsstrafen bis 1 % des Auftragswerts (im Wiederholungsfall bis 10 %), Vergabesperren bis zu 3 Jahren und der Eintrag ins Wettbewerbsregister. Wie du solche Pflichten sauber in Verträge mit Nachunternehmern weiterreichst, habe ich im Artikel zu Vertragsgestaltung und ihren Fallstricken beschrieben.

Rot: Einpreisen

Sozialabgaben 2026: Der stille Kostenschub

Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 folgen der Lohnentwicklung 2024 (+5,16 %) — und die war kräftig. Ergebnis: Deine Personalkosten für Gutverdiener steigen automatisch, ganz ohne Gehaltserhöhung. Das sind die vier Zahlen, die du kennen musst:

8.450 €

BBG Rentenversicherung/Monat

Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung 2026 (101.400 €/Jahr) — 2025 waren es noch 8.050 €.

5.812,50 €

BBG Kranken-/Pflegeversicherung

Bis zu dieser Monatsgrenze (69.750 €/Jahr) werden 2026 KV- und PV-Beiträge fällig.

2,9 %

Ø GKV-Zusatzbeitrag 2026

Nach 2,5 % im Jahr 2025. Allgemeiner Beitragssatz unverändert 14,6 %; Pflege: 3,6 %, Kinderlose 4,2 %.

6.450 €

Versicherungspflichtgrenze GKV

Ab 77.400 € Jahresentgelt können Angestellte 2026 in die PKV wechseln. Bezugsgröße: 3.955 €/Monat.

Was das konkret heißt: Für ein Gehalt oberhalb der Bemessungsgrenzen steigt dein Arbeitgeberanteil allein durch den BBG-Sprung in der Rentenversicherung (8.050 → 8.450 €) und den höheren Zusatzbeitrag spürbar — pro gut verdienendem Mitarbeiter schnell ein niedriger vierstelliger Betrag im Jahr. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen 2026 deutlich höhere Höchstbeiträge. Wenn du deine Preise 2026 nicht angepasst hast, subventionierst du diese Erhöhung aus deiner Marge. Ob deine Rechtsform bei den Gesamtabgaben überhaupt noch passt, klärst du am besten strukturiert — etwa mit dem Rechtsform-Vergleich oder direkt in der Rechtsform-Analyse.

Ein Lichtblick versteckt sich in der Künstlersozialabgabe: Sie sinkt 2026 von 5,0 % auf 4,9 %, und es gibt erstmals eine Bagatellgrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr — wer weniger an selbstständige Kreative zahlt, bleibt abgabefrei. Aber Vorsicht: Wer regelmäßig Designer, Texter, Fotografen oder Webentwickler beauftragt und über der Grenze liegt, ist voll melde- und abgabepflichtig. Die DRV prüft das rückwirkend bis zu fünf Jahre. Ob dich die KSK-Pflicht trifft, kannst du auf unserer KSK-Seite klären — das Thema wird chronisch unterschätzt.

Gelb: Chancen nutzen

Wachstumsbooster & Steuern: Wo der Staat dir 2026 tatsächlich entgegenkommt

Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" — politisch als Wachstumsbooster vermarktet — ist seit Mitte 2025 in Kraft und entfaltet 2026 seine volle Wirkung. Dazu kommen zwei Dauerbrenner aus dem Steueränderungsgesetz 2025, die seit dem 1.1.2026 gelten.

  • Degressive AfA bis 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter — bei Anschaffung nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028
  • 75 % Sonder-AfA für reine E-Fahrzeuge im Jahr der Anschaffung (danach 10/5/5/3/2 %) — Anschaffung zwischen 1.7.2025 und Ende 2027
  • Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % (2032) — Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften dann ca. 25 % statt ca. 30 %
  • 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie — dauerhaft seit 1.1.2026, auch für Bäckereien, Metzgereien, Catering, Schul- und Krankenhausverpflegung
  • Pendlerpauschale einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer — das Stufenmodell mit 0,30 € für die ersten 20 km ist abgeschafft; hilft auch Selbstständigen bei Fahrten zur Betriebsstätte
  • Agrardiesel: Ab Verbrauchsjahr 2026 wieder volle Rückvergütung von 21,48 Cent/Liter — Antrag nur online, Frist 31.12. des Folgejahres

Praxisbeispiel · Durchgerechnet: GmbH investiert 2026 in E-Transporter und Maschine

Eine Handwerks-GmbH kauft im September 2026 einen rein elektrischen Transporter für 50.000 € netto und eine Maschine für 80.000 € netto. Der E-Transporter bringt im Anschaffungsjahr 75 % Sonder-AfA = 37.500 €. Die Maschine läuft über die degressive AfA mit 30 % = 24.000 € im ersten Jahr. Macht zusammen 61.500 € Abschreibungsvolumen allein 2026 — ein Vielfaches dessen, was die lineare Abschreibung im ersten Jahr hergäbe. Das senkt den Gewinn und verschiebt Steuerlast nach hinten — in Jahre, in denen die Körperschaftsteuer ohnehin sinkt. Ob sich das in deiner Konstellation rechnet und wie du das Timing setzt, gehört zwingend zu deinem Steuerberater. Wenn der dich auf solche Gestaltungen nicht von selbst anspricht, lies das hier.

Gastro-Falle: 7 % gilt nur für Speisen

Getränke bleiben bei 19 %. Kassensysteme, Kombiangebote (Menü inklusive Getränk) und Bewirtungsbelege müssen die Sätze sauber trennen — die falsche Aufteilung ist ein Klassiker in der Betriebsprüfung. Wer sein Kassensystem seit Januar 2026 nicht angefasst hat, sollte das jetzt nachholen.

Die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 ist übrigens ein Grund, Rechtsform- und Holdingfragen neu zu denken: Wenn Kapitalgesellschaften ab 2032 bei rund 25 % Gesamtbelastung landen, verschieben sich die Rechenmodelle zwischen GmbH, Personengesellschaft und doppelstöckiger Holding spürbar. Nichts, was du diese Woche entscheiden musst — aber ein Thema für die nächste Strukturüberlegung.

Rente & Vorsorge

Aktivrente, Rentenpaket und die Vorsorgepflicht-Frage

Seit dem 1.1.2026 ist die Aktivrente geltendes Recht (Bundestag 5.12.2025, Bundesrat 19.12.2025): Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient bis zu 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei — geregelt im neuen § 3 Nr. 21 EStG. Für Arbeitgeber ist das ein echtes Instrument, um erfahrene Leute zu halten. Aber die Ausnahmen sind entscheidend:

Aktivrente gilt für

  • Beschäftigte ab Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Anstellung
  • Bruttolohn bis 2.000 €/Monat — steuerfrei nach § 3 Nr. 21 EStG
  • Auch dein Altgeselle oder deine Büroleitung, die „eigentlich in Rente" wären

Aktivrente gilt NICHT für

  • Selbstständige und Freiberufler — ausdrücklich ausgenommen
  • Minijobber — der Minijob ist kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Sinne der Regelung
  • Beamte
  • Sozialabgaben: steuerfrei heißt nicht abgabenfrei — KV-/PV-Beiträge fallen auf den Zuverdienst weiter an

Als Arbeitgeber musst du die Steuerfreistellung korrekt in der Lohnabrechnung abbilden — sprich mit deinem Lohnbüro, bevor du einem Rentner das erste Gehalt überweist. Flankierend hat der Bundestag am 5.12.2025 das Rentenpaket beschlossen: Das Rentenniveau wird bei 48 % bis zum 1.7.2031 gehalten, und die Mütterrente III (drei Jahre Kindererziehungszeit für alle Kinder) gilt ab 1.1.2027, wird technisch aber erst 2028 rückwirkend ausgezahlt. Die Frühstart-Rente — 10 €/Monat vom Staat in ein Altersvorsorgedepot für Kinder von 6 bis 18 — ist dagegen noch kein Gesetz: Eckpunkte stehen, die Umsetzung ist für 2026 geplant, der Start soll nach bisherigem Stand zunächst nur mit dem Geburtsjahrgang 2020 erfolgen. Verplane dieses Geld also noch nicht.

Das politisch heißeste Eisen für Selbstständige ist aber ein anderes: die Altersvorsorgepflicht. Am 23.6.2026 haben Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas angekündigt, die Vorschläge der Alterssicherungskommission umzusetzen — inklusive Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Nach dem bekannt gewordenen Referentenentwurf aus dem BMAS soll die Pflicht zunächst neue Selbstständige treffen; Bestandsselbstständige sollen per Opt-out ausweichen können, etwa über einen Rürup-Vertrag. Wichtig, Stand Juli 2026: Das ist kein beschlossenes Gesetz, Details wie Beitragshöhen und Opt-out-Bedingungen können sich im Verfahren noch ändern. Wer jetzt gründet, sollte das Thema trotzdem auf dem Zettel haben — genauso wie die Dauerbaustelle Scheinselbstständigkeit, die bei jeder Statusfrage mitschwingt. Für Gründer haben wir das im GründKlar-Programm aufbereitet.

Die Aktivrente ist beschlossen und nutzbar. Die Vorsorgepflicht ist angekündigt und wahrscheinlich. Verwechsle nie den Status „in Kraft" mit „im Gespräch" — genau daraus entstehen die teuersten Fehlentscheidungen.

Gelb: Fristen im Blick

E-Rechnung, Betriebsprüfung, Bürokratie: Die Pflichten-Seite

Die E-Rechnung ist der eine Stichtag 2027, den du nicht verpassen darfst. Der Rest dieses Abschnitts ist eine Mischung aus echter Entlastung und neuen Schärfen — beides solltest du kennen.

Zur E-Rechnung das Wichtigste in Kürze: Empfangen können müssen sie alle Unternehmen schon seit dem 1.1.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 ab dem 1.1.2027 im inländischen B2B-Geschäft (Format EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.x); alle übrigen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF nutzen, ab 1.1.2028 gilt die Pflicht für alle. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der B2B-Anteil — wer nahe an der Schwelle liegt, sollte die Systemumstellung noch 2026 einplanen. Den kompletten Fahrplan samt der sechs Fehler, die den Vorsteuerabzug kosten, findest du im E-Rechnungs-Artikel.

  • Betriebsprüfung wird schärfer: Seit 2025 gilt die modernisierte Außenprüfung — auf ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen hast du nur 1 Monat Reaktionszeit, sonst drohen Mitwirkungsverzögerungsgelder bis 25.000 €. Im März 2026 hat das BMF zudem den Entwurf einer neuen Außenprüfungsordnung vorgelegt — die Prüfung wird digitaler und algorithmischer.
  • Aufbewahrungsfristen nicht pauschal verkürzen: 8 Jahre gelten seit dem BEG IV nur für Buchungsbelege. Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Inventare bleiben bei 10 Jahren — und für Banken und Versicherungen wurde die 10-Jahres-Frist per SchwarzArbMoDiG wieder eingeführt. Löschkonzepte entsprechend differenzieren.
  • Grundsteuer bleibt Streitfall: Der BFH hat das Bundesmodell (10.12.2025) und das Baden-Württemberg-Modell (20.5.2026) für verfassungsgemäß erklärt — aber seit dem 27.2.2026 liegt eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, im November 2026 verhandelt der BFH über Hamburg und Hessen. Bescheide ggf. offenhalten, aber nicht auf Rückabwicklung wetten: Zahlen musst du zunächst trotzdem.

Auf der Entlastungsseite ist tatsächlich Bewegung: Die Koalition hat im Oktober 2025 eine Modernisierungsagenda beschlossen — Ziel sind minus 25 % Bürokratiekosten für die Wirtschaft bis Ende der Legislatur, mindestens 10 Mrd. € weniger Erfüllungsaufwand und ein jährliches Bürokratierückbaugesetz; im Dezember 2025 folgte eine föderale Agenda mit über 200 Maßnahmen. Konkret spürbar ist die LkSG-Entschärfung: Die Berichtspflicht des Lieferkettengesetzes wird rückwirkend abgeschafft, Bußgelder soll es nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen geben — die Sorgfaltspflichten selbst bleiben allerdings bestehen, und das exakte Inkrafttreten der Änderung war Stand Juli 2026 noch nicht abschließend verkündet. Parallel hat das EU-Omnibus-Paket die CSDDD im Frühjahr 2026 deutlich entschärft. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe heißt das: Das Thema Lieferkette rückt weiter weg — verschwunden ist es nicht.

Grün: Beobachten

Arbeitszeitreform: Der 8-Stunden-Tag wackelt — aber noch gilt er

Die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes ist der größte arbeitsrechtliche Umbau seit Jahrzehnten — und gleichzeitig das Thema, bei dem du am wenigsten sofort tun musst.

Der Plan laut Referentenentwurf (angekündigt für Juni 2026): Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wird durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden ersetzt — entlang der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Einzelne längere Tage würden damit legal planbar, die Ruhezeiten bleiben. Der Preis dafür: eine Pflicht zur elektronischen, tagesaktuellen Arbeitszeiterfassung. Zeitplan: parlamentarische Beratung im Herbst 2026, Inkrafttreten voraussichtlich 2027 — all das ist Stand Juli 2026 nicht beschlossen und kann sich im Verfahren noch ändern.

Was du heute schon sinnvoll tun kannst

Nicht auf Verdacht Software kaufen — aber prüfen, wie du Arbeitszeiten heute erfasst. Wer noch mit Papier-Stundenzetteln arbeitet, wird bei einer elektronischen Erfassungspflicht umstellen müssen. Die Entscheidung für ein System kannst du vertagen; die Bestandsaufnahme nicht. Und: Flexible Wochenmodelle jetzt schon arbeitsvertraglich vorzudenken kostet nichts.

To-do

Dein Fahrplan: Sechs Schritte durch 2026/2027

  1. 1

    Lohn- und Minijob-Check (jetzt)

    Alle Stundenlöhne gegen 13,90 € prüfen, alle Minijobs gegen die 603-€-Grenze rechnen — inklusive übertariflicher Zahlungen und Sonderzahlungen. Wiedervorlage November 2026 für die Stufe 2027 (14,60 € / 633 €) setzen.

  2. 2

    Personalkosten 2026/27 neu kalkulieren

    BBG-Sprünge und den GKV-Zusatzbeitrag von 2,9 % in deine Kalkulation und Preise einarbeiten. Wenn deine Stundensätze noch auf 2024er-Lohnnebenkosten beruhen, zahlst du die Differenz aus der Marge.

  3. 3

    Investitionen timen

    Geplante Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter und E-Fahrzeuge vor den 31.12.2027 legen, um degressive AfA (30 %) und Sonder-AfA (75 %) mitzunehmen — Details und Timing mit dem Steuerberater durchrechnen.

  4. 4

    E-Rechnungs-Status klären

    Gesamtumsatz 2026 hochrechnen: Über 800.000 € heißt Ausstellungspflicht ab 1.1.2027. Empfang, Archivierung und Stammdaten unabhängig davon jetzt sauber aufsetzen — die Empfangspflicht gilt längst für alle.

  5. 5

    KSK- und Tariftreue-Pflichten prüfen

    Zahlst du über 1.000 €/Jahr an selbstständige Kreative? Dann Künstlersozialabgabe (4,9 %) melden. Bietest du auf Bundesaufträge ab 50.000 €? Dann Tariftreue-Anforderungen in Kalkulation und Nachunternehmerverträge aufnehmen.

  6. 6

    Politische Baustellen beobachten — nicht vorauseilen

    Vorsorgepflicht für Selbstständige und Arbeitszeitreform sind Stand Juli 2026 Entwürfe. Beobachten, Bestandsaufnahme machen, aber keine teuren Vorab-Entscheidungen treffen. Für die Einordnung im Einzelfall gehören Steuerberater oder Anwalt an den Tisch.

Fazit

Drei rote Punkte abarbeiten — den Rest terminieren.

2026 ist kein Jahr für Panik, sondern für Priorisierung. Mindestlohn, Minijob-Grenzen und Sozialabgaben wirken sofort und kosten dich bei Untätigkeit echtes Geld — das ist die Pflicht. Wachstumsbooster und Gastro-Steuer sind die Kür, die du aktiv abholen musst. Und die großen Reformen bei Vorsorgepflicht und Arbeitszeit verdienen Beobachtung, aber keine vorschnellen Entscheidungen. Wer diese Reihenfolge einhält, geht entspannt in den Stichtag 1.1.2027.

  • Sofort: Löhne auf 13,90 € und Minijobs auf die 603-€-Grenze prüfen — Wiedervorlage für 14,60 €/633 € im November 2026
  • Kalkulation: BBG 8.450 € (Rente) und Zusatzbeitrag 2,9 % in Personalkosten und Preise einpreisen
  • Chancen: Investitionen vor Ende 2027 timen (30 % degressive AfA, 75 % E-Auto-Sonder-AfA), Gastro-Kasse auf 7/19 % trennen
  • Frist 1.1.2027: E-Rechnungs-Ausstellungspflicht ab 800.000 € Umsatz 2026 — Gesamtumsatz jetzt hochrechnen
  • Beobachten statt handeln: Vorsorgepflicht für Selbstständige und Arbeitszeitreform sind noch nicht beschlossen
Nächster Schritt

Welche dieser Änderungen betrifft dich wirklich?

Elf Gesetzesänderungen, drei Prioritätsstufen — und deine ganz konkrete Situation. In der Klarheitssession gehen wir das Politik-Jahr 2026/2027 einmal durch deine Unternehmer-Brille durch: was dich betrifft, was es kostet, was du davon hast. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, sondern die Priorisierung, mit der deine Berater doppelt so effektiv arbeiten.

Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu am häufigsten fragen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?

Seit dem 1.1.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1.1.2027 steigt er auf 14,60 €. Das ist die größte zweistufige Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns (2025: 12,82 €).

Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?

603 € im Monat (Jahresgrenze 7.236 €). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 automatisch auf 633 €. Der Midijob-Bereich liegt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 €.

Was ist die Aktivrente — und gilt sie auch für Selbstständige?

Seit dem 1.1.2026 können Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, bis zu 2.000 € Bruttolohn pro Monat steuerfrei verdienen (§ 3 Nr. 21 EStG, max. 24.000 €/Jahr). Selbstständige, Freiberufler, Minijobber und Beamte sind ausdrücklich ausgenommen. Und: Sozialversicherungsbeiträge fallen auf den Zuverdienst weiterhin an.

Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Sehr wahrscheinlich — aber sie ist Stand Juli 2026 noch kein Gesetz. Am 23.6.2026 haben Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas angekündigt, die Vorschläge der Alterssicherungskommission umzusetzen, inklusive Vorsorgepflicht. Nach dem bekannt gewordenen Referentenentwurf soll die Pflicht zunächst neue Selbstständige treffen; Bestandsselbstständige sollen per Opt-out (z. B. Rürup-Vertrag) ausweichen können. Details können sich im Verfahren noch ändern.

Wer muss ab 2027 E-Rechnungen schreiben?

Ab dem 1.1.2027 alle Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 — für inländische B2B-Umsätze, im Format EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.x). Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF nutzen; ab dem 1.1.2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen können müssen E-Rechnungen bereits seit dem 1.1.2025 alle Unternehmen.

Welche Steuererleichterungen bringt der Wachstumsbooster?

Drei Kernpunkte: degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anschaffung 1.7.2025 bis 31.12.2027), eine Sonder-AfA von 75 % im ersten Jahr für rein elektrische Firmenwagen (bis Ende 2027) und die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % — die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften sinkt bis 2032 auf rund 25 %.

Gilt in der Gastronomie jetzt dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer?

Ja, seit dem 1.1.2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % — egal ob im Restaurant, to go oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 %. Davon profitieren auch Bäcker, Metzger, Caterer sowie Schul- und Krankenhausverpflegung. Achte auf die saubere Trennung im Kassensystem.

Wird der 8-Stunden-Tag abgeschafft?

Geplant ja: Der für Juni 2026 angekündigte Referentenentwurf zur Arbeitszeitgesetz-Reform ersetzt die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenobergrenze von 48 Stunden. Im Gegenzug soll die Pflicht zur elektronischen, tagesaktuellen Arbeitszeiterfassung kommen. Parlamentarische Beratung ist für Herbst 2026 vorgesehen, Inkrafttreten voraussichtlich 2027 — beschlossen ist das noch nicht.

Was musst du als Arbeitgeber 2026 bei den Sozialabgaben neu beachten?

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen kräftig: Rentenversicherung auf 8.450 €/Monat, Kranken-/Pflegeversicherung auf 5.812,50 €/Monat, Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 €/Monat. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %, die Pflegeversicherung bei 3,6 % (Kinderlose 4,2 %). Die Künstlersozialabgabe sinkt leicht auf 4,9 % — neu mit Bagatellgrenze von 1.000 €/Jahr.

Moritz Mümmler — Volljurist und Unternehmer

Über den Autor

Moritz Mümmler

Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich

Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Artikel ist journalistisch-bildender Inhalt und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation sind Steuerberater bzw. Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner.

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