Wissen · Holding-Strukturen

Die doppelstöckige Holding: nüchtern erklärt, ehrlich durchgerechnet.

Auf Social Media ist die Holding das Wundermittel gegen Steuern. In der Realität ist sie ein Werkzeug mit klarem Einsatzzweck, echten Kosten und einer 7-Jahres-Falle für Spätentschlossene. Hier ist die Struktur ohne Hype — mit Exit-Rechnung, Schwellenwerten und der ehrlichen Antwort, für wen sie nichts ist.

Moritz Mümmler, Volljurist & Unternehmer12 Min. LesezeitRechtsstand: Juli 2026
Die kurze Antwort

Bei einer doppelstöckigen Holding hältst du deine operative GmbH nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Holding-GmbH: natürliche Person → Holding → operative Gesellschaft. Dividenden und Verkaufsgewinne der Tochter sind bei der Holding nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei — effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerlast statt bis zu ~28,5 % beim Direktverkauf. Der Vorteil greift aber nur, solange das Geld in der Struktur bleibt: Die Ausschüttung an dich privat kostet zusätzlich 26,375 % Abgeltungsteuer. Wer seine bestehenden GmbH-Anteile nachträglich einbringt, löst zudem eine 7-jährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG aus.

In 30 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick.

Die Struktur

3 Ebenen

Du als natürliche Person hältst die Holding-GmbH, die Holding hält die operative GmbH. Das operative Risiko bleibt unten, das Vermögen sammelt sich oben.

Exit-Steuer

~1,5 %

Verkauft die Holding die Tochter, ist der Gewinn nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei — 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Sperrfrist

7 Jahre

Bei nachträglicher Einbringung bestehender Anteile (§ 22 UmwStG): Verkauf innerhalb der Frist löst rückwirkende Besteuerung aus — nur um 1/7 pro Jahr abgeschmolzen.

Laufende Kosten

1.500–5.000 € p. a.

Zweite Buchhaltung, zweiter Jahresabschluss, Offenlegung, IHK — je nach Setup. Bei kleinen Gewinnen frisst das den Steuervorteil komplett auf.

Das Grundprinzip

Wie die doppelstöckige Holding funktioniert

Der Begriff klingt nach Konzern, das Prinzip ist banal: Zwischen dich und dein operatives Geschäft wird eine zweite Kapitalgesellschaft geschaltet. Mehr ist es erstmal nicht.

  • Ebene 1 — du: Als natürliche Person hältst du 100 % der Anteile an der Holding-GmbH (oder Holding-UG).
  • Ebene 2 — die Holding: Eine meist rein vermögensverwaltende GmbH ohne eigenes operatives Geschäft. Sie hält die Anteile an der operativen Gesellschaft, sammelt Ausschüttungen ein und reinvestiert.
  • Ebene 3 — die operative GmbH: Hier passiert das eigentliche Geschäft — mit Kunden, Verträgen, Mitarbeitern und damit auch mit dem Haftungs- und Insolvenzrisiko.

Der Witz der Konstruktion: Gewinne der operativen GmbH können nahezu steuerfrei nach oben wandern (dazu gleich mehr) und liegen dann in einer Gesellschaft, die vom operativen Risiko abgeschirmt ist. Geht die operative Gesellschaft unter, ist das in der Holding geparkte Vermögen grundsätzlich nicht Teil der Insolvenzmasse. Deshalb der Spitzname aus der Beraterpraxis: die „Spardosen-GmbH". Ob diese Konstruktion überhaupt zu deiner Situation passt, ist allerdings eine Frage, die vor der Struktur kommt — die Grundlagen dazu findest du im großen Rechtsform-Vergleich.

Doppelstöckig heißt: zwei Kapitalgesellschaften

Es gibt Holding-Konstruktionen in allen Größen und Formen. „Doppelstöckig" meint hier den Klassiker für Unternehmer: genau eine Holding-Kapitalgesellschaft über genau einer (oder mehreren) operativen Kapitalgesellschaften. Steuerlich funktioniert als Holding auch eine UG ab 1 € Stammkapital — sie wird identisch zur GmbH besteuert, muss aber 25 % ihres Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Die Mechanik

§ 8b KStG: Warum 95 % steuerfrei — und wo die Schwellen liegen

Der gesamte Steuervorteil der Holding steht in einem einzigen Paragrafen: § 8b KStG. Er stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei — 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3, 5 KStG). Auf diese 5 % zahlt die Holding ihren normalen Steuersatz von rund 30 % (bei Hebesatz 400 %). Effektiv bleiben also etwa 1,5 % Steuerlast.

Der Gedanke dahinter ist keine Steuervergünstigung, sondern Systemlogik: Der Gewinn wurde in der operativen GmbH bereits mit rund 30 % besteuert. Würde jede weitere Gesellschaftsebene erneut voll besteuern, wären mehrstufige Unternehmensstrukturen praktisch unmöglich. § 8b KStG verhindert diese Kaskade — die volle Besteuerung kommt erst wieder, wenn das Geld die Kapitalgesellschaftssphäre verlässt und bei dir privat landet.

Beteiligung der HoldingKörperschaftsteuerGewerbesteuer
unter 10 % („Streubesitz")Dividenden voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG)voll steuerpflichtig
10 % bis unter 15 %95 % steuerfrei (Beteiligung zu Jahresbeginn nötig)voll gewerbesteuerpflichtig — Schachtelprivileg greift nicht
ab 15 % (zu Beginn des Erhebungszeitraums)95 % steuerfrei95 % steuerfrei (§ 9 Nr. 2a GewStG)
Veräußerungsgewinne95 % steuerfrei — ohne Mindestbeteiligung, ohne Haltefrist bei der KSt

Die Schwellen gelten für Dividenden. Beim klassischen Setup — Holding hält 100 % der Tochter — sind beide Schwellen kein Thema; relevant werden sie bei Minderheitsbeteiligungen.

Die Schwellen-Falle steckt im Detail: Eine 12-%-Beteiligung produziert Dividenden, die zwar körperschaftsteuerfrei sind, aber voll gewerbesteuerpflichtig — weil das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg erst ab 15 % greift. Und wer unterjährig von 12 % auf 15 % aufstockt, rettet das laufende Jahr nicht: Maßgeblich ist die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums. Wer mit Minderheitsbeteiligungen hantiert, sollte diese Grenzen mit dem Steuerberater sauber durchplanen — woran du erkennst, ob deiner das aktiv tut, haben wir separat aufgeschrieben.

Das Exit-Szenario

Der Verkauf, durchgerechnet: 285.000 € oder 15.000 € Steuern

Das Hauptargument für die Holding ist der Firmenverkauf. Hier der ehrliche Vergleich — inklusive des Teils, den die Holding-Werbung gern weglässt.

Praxisbeispiel · Verkauf der operativen GmbH mit 1.000.000 € Gewinn

Variante A — du hältst die Anteile privat: Der Veräußerungsgewinn wird im Teileinkünfteverfahren besteuert (§ 3 Nr. 40 EStG): 60 % sind steuerpflichtig, 40 % steuerfrei. Bei Spitzensteuersatz landest du inklusive Soli bei bis zu ~28,5 % — also bis zu ca. 285.000 € Steuern. Dir bleiben rund 715.000 € auf dem Privatkonto. Variante B — die Holding verkauft: Der Gewinn ist zu 95 % steuerfrei; auf die fiktiven 5 % zahlt die Holding rund 30 % (Hebesatz 400 %) — effektiv ca. 1,5 %, also rund 15.000 € Steuern. In der Holding liegen danach rund 985.000 €. Differenz: rund 270.000 € mehr Kapital — aber in der Holding, nicht auf deinem Konto.

~285.000 €

Steuern beim Direktverkauf

Teileinkünfteverfahren, bis zu ~28,5 % inkl. Soli bei Spitzensteuersatz

~15.000 €

Steuern beim Holding-Verkauf

Effektiv ~1,5 % nach § 8b KStG (Hebesatz 400 %)

26,375 %

Preis der Privatentnahme

Abgeltungsteuer + Soli auf jede Ausschüttung von der Holding an dich

Jetzt der Teil, den du auf Instagram nicht siehst: Willst du die 985.000 € sofort komplett privat haben, kostet die Ausschüttung 26,375 % Abgeltungsteuer — rund 260.000 €. Gesamtbelastung dann: etwa 275.000 €. Das ist fast exakt dasselbe wie beim Direktverkauf. Der Holding-Vorteil ist also kein Steuergeschenk, sondern ein Stundungs- und Reinvestitionsvorteil: Er entfaltet sich nur, wenn das Kapital in der Holding bleibt und dort arbeitet — in neuen Beteiligungen, Wertpapieren oder Immobilien. Und er hängt vom lokalen Hebesatz ab; alle Werte hier sind mit 400 % gerechnet.

Die Holding macht den Exit nicht steuerfrei. Sie verschiebt die Besteuerung an den Punkt, an dem du sie steuern kannst — wertvoll für Investoren, wertlos für alle, die den Erlös sofort privat brauchen.

Der Weg dahin

Nachträglich einbringen: So läuft der Anteilstausch

Am saubersten entsteht die Struktur von Anfang an: erst Holding gründen, dann die operative GmbH als deren Tochter. Die meisten kommen aber später auf die Idee — dann werden die bestehenden GmbH-Anteile per qualifiziertem Anteilstausch in die Holding eingebracht (§ 21 UmwStG). Das geht steuerneutral zu Buchwerten, folgt aber einem klaren Fahrplan:

  1. 1

    Gestaltung mit dem Steuerberater klären

    Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG ist Spezialmaterie. Bewertung, Buchwertfortführung und Antragsfristen gehören in professionelle Hände — die Gestaltungsberatung kostet je nach Komplexität etwa 500 bis 5.000 €.

  2. 2

    Holding-GmbH gründen

    Notarielle Gründung, seit 2022 auch komplett online per Videobeurkundung über das System der Bundesnotarkammer (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Mit Musterprotokoll insgesamt meist 500–800 €, mit individueller Satzung eher 800–1.500 € — plus 25.000 € Stammkapital, von dem mindestens 12.500 € einzuzahlen sind.

  3. 3

    Anteile per qualifiziertem Anteilstausch einbringen

    Du überträgst deine Anteile an der operativen GmbH auf die Holding und erhältst dafür neue Holding-Anteile. „Qualifiziert" heißt: Die Holding muss danach die Mehrheit der Stimmrechte an der operativen Gesellschaft halten — sonst gibt es keine Buchwertfortführung.

  4. 4

    Buchwertansatz beantragen

    Nur auf Antrag wird zu Buchwerten eingebracht und die Einbringung bleibt steuerneutral. Ohne sauberen Antrag droht die Aufdeckung stiller Reserven — also die Besteuerung eines Gewinns, den du nie in Geld gesehen hast.

  5. 5

    Jährlichen Nachweis einplanen — 7 Jahre lang

    Ab jetzt sind deine Anteile „sperrfristbehaftet": Bis zum 31. Mai jedes Jahres musst du dem Finanzamt unaufgefordert nachweisen, wem sie zuzurechnen sind (§ 22 Abs. 3 UmwStG). Fehlt der Nachweis, gelten die Anteile als veräußert — mit voller Sperrfristbesteuerung ohne tatsächlichen Verkauf.

Die 7-Jahres-Falle

Sperrfrist § 22 UmwStG: Warum „Holding kurz vor dem Exit" nicht funktioniert

7 Jahre Sperrfrist — die teuerste Fußnote der Holding-Gründung

Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von 7 Jahren nach der Einbringung, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert — so, als hättest du damals privat verkauft, plus Zinsen. Die Steuer schmilzt nur um 1/7 pro vollem Zeitjahr ab. Auch schädliche Umstrukturierungen (etwa die Umwandlung der Holding in eine Personengesellschaft) können die Sperrfrist auslösen. Und der vergessene 31.-Mai-Nachweis wirkt wie ein Verkauf — Jahr für Jahr.

Konkret heißt das: Wer heute einbringt und in drei Jahren verkauft, zahlt auf 4/7 des damaligen Einbringungsgewinns rückwirkend Steuern — der 1,5-%-Traum gilt dann nur für den Wertzuwachs nach der Einbringung. Die Konsequenz ist unbequem, aber eindeutig: Eine Holding ist Langfristplanung. Wer einen Exit auch nur für denkbar hält, strukturiert mindestens 7 Jahre vorher — oder gleich bei der Gründung. Wenn du gerade erst startest, ist das der Moment, die Weichen zu stellen: GründKlar hilft dir, die Gründungsentscheidungen in der richtigen Reihenfolge zu treffen.

Von Anfang an gegründet = keine Sperrfrist

Die Sperrfrist trifft nur die nachträgliche Einbringung bestehender Unternehmen oder Anteile. Wer Holding und operative GmbH von Tag eins als Doppelstruktur aufsetzt, bringt nichts ein — und hat das Thema § 22 UmwStG schlicht nicht.

Die Rechnung

Was die Holding wirklich kostet

Eine zweite Kapitalgesellschaft ist keine Zeile im Steuerformular, sondern ein vollwertiges Unternehmen mit allen Pflichten: eigene Buchführung, eigener Jahresabschluss, Offenlegung beim Unternehmensregister, IHK-Beitrag.

PostenGrößenordnungAnmerkung
Gründung Holding-GmbH (Musterprotokoll)ca. 500–800 €Notar unter 350 €, Handelsregister ca. 150–225 €
Gründung mit individueller Satzungca. 800–1.500 €+Sinnvoll bei mehreren Gesellschaftern oder Sonderregelungen
Gestaltungsberatung Steuerberaterca. 500–5.000 €Je nach Komplexität, v. a. bei nachträglicher Einbringung
Stammkapital25.000 € (mind. 12.500 € einzahlen)Kein „Kostenpunkt", aber gebundenes Kapital — UG als Holding ab 1 € möglich
Laufend: Buchhaltung + Jahresabschlussab ca. 400–900 € (Digital-Anbieter) bis 3.500 € p. a.Für rein vermögensverwaltende Holdings; klassische Kanzleien teils deutlich teurer
Laufend: IHK-Grundbeitrag, Offenlegungca. 45–160 €+ p. a.Plus interner Verwaltungsaufwand

Als Gesamtgröße für die zusätzliche Gesellschaft haben sich je nach Setup etwa 1.500–5.000 € pro Jahr etabliert — die Spannen in der Praxis streuen allerdings stark, von Digital-Setups darunter bis zu größeren Kanzlei-Strukturen deutlich darüber.

Diese Zahlen sind der Grund, warum die Faustregel der Beratungspraxis so klar ist: Eine Holding lohnt sich erst ab dauerhaft fünfstelligen Jahresüberschüssen, die du nicht privat brauchst. Wer unter etwa 50.000 € frei verfügbarem Gewinn pro Jahr liegt, füttert mit den Strukturkosten vor allem seinen Steuerberater — der § 8b-Vorteil auf kleine Ausschüttungen ist dann schnell aufgezehrt. Übrigens verbessert sich die Rechnung für alle Kapitalgesellschaften ab 2028 ohnehin: Der Wachstumsbooster senkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % (2032) — was sich 2026 sonst noch für Unternehmer ändert, haben wir gesammelt.

Die ehrliche Antwort

Für wen sich die Holding lohnt — und für wen nicht

Die Holding passt, wenn …

  • ein Firmenverkauf in deiner Lebensplanung realistisch ist — und du 7+ Jahre Vorlauf hast
  • du dauerhaft Gewinne übrig hast, die du reinvestieren statt privat verbrauchen willst
  • du Vermögen vom operativen Risiko abschirmen willst (Rücklagen, Beteiligungen, Immobilien)
  • du mehrere Geschäftsaktivitäten unter einem Dach ordnen willst

Lass es, wenn …

  • du deinen Gewinn zum Leben brauchst — jede Ausschüttung an dich kostet 26,375 %, die Holding ist dann nur ein teurer Umweg
  • dein frei verfügbarer Jahresüberschuss dauerhaft unter ca. 50.000 € liegt — die Strukturkosten fressen den Vorteil
  • du die Holding kurz vor einem Verkauf gründen willst — die 7-Jahres-Sperrfrist macht genau das zunichte
  • du sie nur gründest, weil es alle machen — eine leere Spardose kostet Geld und bringt nichts

Die unbequeme Wahrheit: Für die Mehrheit der Selbstständigen und kleinen GmbH-Gesellschafter ist die doppelstöckige Holding schlicht überdimensioniert. Wer 80.000 € Gewinn macht und davon lebt, hat kein Holding-Problem, sondern eine ganz normale Rechtsform- und Gehaltsfrage. Ob deine Konstellation überhaupt in Richtung Kapitalgesellschaft zeigt, klärst du besser eine Etage tiefer — dafür gibt es den Rechtsform-Analyst.

Hype-Check

Drei Holding-Mythen — und die Wegzugssteuer-Frage

„Mit einer Holding zahlst du fast keine Steuern mehr."

Die operative GmbH zahlt weiterhin ihre rund 30 % auf den Gewinn (Hebesatz 400 %). Die ~1,5 % gelten nur für Dividenden und Verkaufsgewinne zwischen den Gesellschaften. Und sobald du privat Geld willst, kommen 26,375 % Abgeltungsteuer obendrauf. Die Holding senkt keine Steuern — sie verschiebt sie.

„Die Holding gründe ich, wenn der Verkauf konkret wird."

Genau dann ist es zu spät. Die nachträgliche Einbringung löst die 7-Jahres-Sperrfrist des § 22 UmwStG aus — ein Verkauf kurz danach wird rückwirkend besteuert, nur um 1/7 pro Jahr abgeschmolzen. Exit-Strukturen baut man Jahre vor dem Exit.

„Einmal Holding, immer flexibel — auch beim Auswandern."

Das Gegenteil ist näher an der Wahrheit: Deine Holding-Anteile sind privat gehaltene Kapitalgesellschaftsanteile — und genau daran knüpft die Wegzugssteuer (§ 6 AStG) an. Die Holding schafft dieses Thema nicht ab; sie bündelt dein Vermögen sogar in der Anteilsform, die beim Wegzug besteuert wird. Details dazu im Artikel zur Wegzugssteuer.

Eine Holding ist kein Steuertrick, sondern Infrastruktur für Unternehmer mit Überschüssen und langem Atem. Wer sie als Trick kauft, bekommt Kosten ohne Nutzen.

Fazit

Ein Werkzeug für Investoren — kein Statussymbol.

Die doppelstöckige Holding tut genau das, wofür sie gebaut ist: Sie macht Exits und Reinvestitionen mit ~1,5 % statt ~28,5 % Steuerbelastung möglich und schirmt Vermögen vom operativen Risiko ab. Dafür verlangt sie laufende Kosten, Disziplin bei Fristen und vor allem: dass das Geld in der Struktur bleibt. Wer seinen Gewinn privat braucht oder unter der Kostenschwelle liegt, fährt ohne sie besser — und wer den Exit plant, braucht sie 7 Jahre früher, als er denkt.

  • Exit-Perspektive? Dann früh strukturieren — die Sperrfrist des § 22 UmwStG läuft 7 Jahre
  • Faustregel: lohnt erst ab dauerhaft fünfstelligen, nicht privat benötigten Jahresüberschüssen
  • Der Vorteil lebt von Thesaurierung — Privatentnahmen kosten immer 26,375 % obendrauf
  • Nach Einbringung: jährlicher Nachweis ans Finanzamt bis 31. Mai, sonst fingierter Verkauf
  • Schwellen merken: 10 % für KSt-freie, 15 % für GewSt-freie Dividenden — jeweils zu Jahresbeginn
Nächster Schritt

Holding ja oder nein? Rechne es mit klarem Kopf durch.

In der Klarheitssession gehen wir deine Zahlen, deine Exit-Perspektive und die Strukturfrage einmal nüchtern durch — ohne Holding-Hype, mit klaren Entscheidungsgrundlagen für das Gespräch mit deinem Steuerberater. Keine Steuerberatung im Einzelfall, sondern die Vorbereitung, mit der du sie doppelt so effektiv nutzt.

Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu am häufigsten fragen.

Was ist eine doppelstöckige Holding?

Eine Struktur aus zwei Kapitalgesellschaften: Du hältst als natürliche Person die Anteile an einer Holding-GmbH, und diese Holding hält die Anteile an deiner operativen GmbH. Die Holding hat meist kein eigenes operatives Geschäft — sie verwaltet Beteiligungen und Vermögen, sammelt Ausschüttungen ein und reinvestiert.

Wie viel Steuern zahlt eine Holding auf Dividenden und beim Firmenverkauf?

Dividenden der Tochter-GmbH und Gewinne aus deren Verkauf sind bei der Holding zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG); 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerlast. Bei Dividenden brauchst du mindestens 10 % Beteiligung zu Jahresbeginn für die KSt-Freiheit und 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums für die GewSt-Freiheit. Für Veräußerungsgewinne gilt bei der Körperschaftsteuer keine Mindestbeteiligung. Erst die Ausschüttung von der Holding an dich privat kostet 26,375 % Abgeltungsteuer.

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine Holding?

Als Faustregel nennen Steuerberater dauerhaft frei verfügbare Jahresüberschüsse im mittleren fünfstelligen Bereich — also Gewinne, die du nicht privat zum Leben brauchst. Die zusätzliche Gesellschaft kostet je nach Setup etwa 1.500–5.000 € pro Jahr; unterhalb von rund 50.000 € frei verfügbarem Gewinn frisst das den § 8b-Vorteil in der Regel auf. Unabhängig vom Gewinn lohnt sie sich, wenn ein Firmenverkauf realistisch ist — dann aber mit mindestens 7 Jahren Vorlauf.

Was ist die 7-Jahres-Sperrfrist bei der Holding-Gründung?

Wer bestehende GmbH-Anteile oder ein Einzelunternehmen steuerneutral zu Buchwerten in eine Holding einbringt (§§ 20, 21 UmwStG), darf die betroffenen Anteile 7 Jahre lang nicht verkaufen — sonst wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert (§ 22 UmwStG). Die Steuer schmilzt pro vollem Jahr nur um ein Siebtel ab. Zusätzlich musst du dem Finanzamt jedes Jahr bis zum 31. Mai unaufgefordert nachweisen, dass du die Anteile noch hältst — sonst gelten sie automatisch als veräußert.

Gilt die Sperrfrist auch, wenn ich die Holding von Anfang an gründe?

Nein. Die Sperrfrist des § 22 UmwStG entsteht nur bei der Einbringung bestehender Unternehmen oder Anteile. Wer Holding und operative GmbH von Beginn an als Doppelstruktur gründet, bringt nichts ein und hat das Sperrfrist-Thema nicht — einer von mehreren Gründen, die Strukturfrage früh zu klären.

Was kostet die Gründung einer Holding-Struktur?

Im Kern zwei GmbH-Gründungen: mit Musterprotokoll je etwa 500–800 €, mit individueller Satzung je etwa 800–1.500 € — jeweils plus 25.000 € Stammkapital (mindestens 12.500 € sofort einzuzahlen). Dazu kommt die steuerliche Gestaltungsberatung mit etwa 500–5.000 €. Laufend kostet die zusätzliche Gesellschaft je nach Setup grob 1.500–5.000 € pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss, Offenlegung und IHK.

Kann ich eine UG als Holding nutzen?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist ab 1 € Stammkapital gründbar und wird steuerlich exakt wie eine GmbH behandelt — § 8b KStG gilt also genauso. Beachten musst du die Rücklagenpflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG), bis 25.000 € erreicht sind und du zur GmbH aufstocken kannst.

Schützt eine Holding vor der Wegzugssteuer?

Nein. Die Wegzugssteuer (§ 6 AStG) knüpft an privat gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften an — und genau solche Anteile hältst du an deiner Holding. Ziehst du ins Ausland, bleibt der Wegzug ein Steuerthema; die Holding ändert daran nichts. Wer einen Umzug ins Ausland auch nur erwägt, sollte das vor der Strukturentscheidung mit einem Steuerberater durchspielen.

Kann ich Gewinne aus der Holding steuerfrei privat entnehmen?

Nein. Solange das Geld in der Holding bleibt, profitierst du von den ~1,5 % auf Dividenden und Verkaufsgewinne. Sobald die Holding an dich als Privatperson ausschüttet, fallen 26,375 % Abgeltungsteuer an (alternativ auf Antrag das Teileinkünfteverfahren). Der Holding-Vorteil ist ein Reinvestitions- und Stundungsvorteil — kein Weg zu steuerfreiem Privatvermögen.

Moritz Mümmler — Volljurist und Unternehmer

Über den Autor

Moritz Mümmler

Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich

Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Artikel ist journalistisch-bildender Inhalt und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation sind Steuerberater bzw. Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner.

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