Gründung · Rechtsformwahl

Rechtsform 2026: Die Wahl entscheidet sich am Geld, das du NICHT entnimmst.

Einzelunternehmen, UG, GmbH oder GmbH & Co. KG — die meisten wählen nach Bauchgefühl oder Image. Dabei lässt sich die Frage weitgehend durchrechnen: Steuerbelastung, Haftung, Kosten. Hier ist der ehrliche Vergleich mit echten Zahlen — inklusive der KSt-Senkung ab 2028 und dem neuen Gewerbesteuer-Mindesthebesatz, der ab 2027 die Steueroasen beerdigt.

Moritz Mümmler, Volljurist & Unternehmer13 Min. LesezeitRechtsstand: Juli 2026
Die kurze Antwort

Die Rechtsformwahl 2026 entscheidet sich vor allem an der Gewinnverwendung: Thesaurierte Gewinne kosten in der GmbH bei 400 % Hebesatz rund 29,8 %, voll ausgeschüttet dagegen ca. 48,3 % — mehr als beim Einzelunternehmer selbst im Spitzensteuersatz von 42 %. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer stufenweise von 15 % auf 10 % (ab 2032), parallel steigt ab 2027 der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz auf 280 %. Faustregel: Wer den Gewinn privat braucht, fährt mit dem Personenunternehmen meist besser — wer dauerhaft reinvestiert, mit der Kapitalgesellschaft.

In 30 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick.

GmbH thesauriert

≈ 29,8 %

Gesamtbelastung 2026 auf einbehaltene Gewinne bei 400 % Hebesatz: 15 % KSt + Soli + Gewerbesteuer. Ab 2032 sinkt sie auf rund 25 %.

GmbH ausgeschüttet

≈ 48,3 %

Wer alles ausschüttet, zahlt zusätzlich 26,375 % Abgeltungsteuer auf die Dividende — mehr als der Einzelunternehmer im Spitzensteuersatz.

Ab 2028

KSt sinkt auf 10 %

Der Wachstumsbooster senkt die Körperschaftsteuer in fünf 1-Punkt-Schritten: 14 % (2028) bis 10 % (ab 2032). Parallel sinkt der § 34a-Satz für Personenunternehmen auf 25 %.

Ab 2027

Mindesthebesatz 280 %

Der Bundesrat hat am 12.06.2026 zugestimmt: Gewerbesteueroasen mit 200er-Hebesätzen sterben — die GmbH-Mindestbelastung dort steigt von ca. 22,8 % auf ca. 25,6 %.

Das Grundprinzip

Zwei Steuerwelten: transparent oder Kapitalgesellschaft

Bevor du über UG, GmbH oder KG nachdenkst, musst du eine einzige Weiche verstehen: Wird dein Gewinn bei dir persönlich besteuert (transparent) — oder erst bei der Gesellschaft und dann noch einmal bei der Ausschüttung (Kapitalgesellschaft)? Fast alle steuerlichen Unterschiede folgen aus dieser Weiche.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG) werden transparent besteuert: Der Gewinn landet direkt in deiner Einkommensteuererklärung — progressiv bis 42 % (2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) bzw. 45 % Reichensteuer (ab ca. 277.826 €), ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag. Dafür gibt es zwei mächtige Ausgleichsmechanismen bei der Gewerbesteuer: einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG) und die Anrechnung auf die Einkommensteuer mit dem Faktor 4,0 des Messbetrags (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % ist die Gewerbesteuer damit wirtschaftlich weitgehend neutralisiert.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) zahlen 2026 auf ihre Gewinne 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Soli darauf (= 15,825 %) plus Gewerbesteuer — ohne Freibetrag, ohne Anrechnung. Bei 400 % Hebesatz macht das rund 29,8 % auf einbehaltene Gewinne. Willst du das Geld privat haben, kommt bei der Ausschüttung die Abgeltungsteuer von 26,375 % obendrauf (§ 32d EStG) — oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 % der Dividende deinem persönlichen Steuersatz unterliegen. Welche Welt zu deinen Zahlen passt, kannst du in acht Fragen grob eingrenzen: Der Rechtsform-Analyst rechnet genau diese Weiche mit dir durch.

RechtsformBesteuerungHaftungMindestkapital
EinzelunternehmenTransparent: ESt bis 42/45 %, GewSt-Freibetrag 24.500 €, § 35-AnrechnungUnbeschränkt, persönlich, mit dem PrivatvermögenKeins
UG (haftungsbeschränkt)Wie GmbH: 15 % KSt + Soli + GewStBeschränkt auf das GesellschaftsvermögenAb 1 € — aber 25 % Rücklagenpflicht
GmbH15 % KSt + Soli + GewSt; Ausschüttung: + 26,375 %Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen25.000 € (mind. 12.500 € eingezahlt)
GmbH & Co. KGTransparent wie Personengesellschaft — mit GewSt-Freibetrag und § 35Beschränkt über die Komplementär-GmbHKG: flexibel; GmbH: 25.000 €

Steuersätze Stand Juli 2026. Die Haftungsbeschränkung wirkt in der Praxis nur, solange du nicht persönlich bürgst — Banken verlangen bei jungen Gesellschaften häufig genau das.

Die GmbH & Co. KG ist dabei der oft übersehene Hybrid: Haftungsbeschränkung über die Komplementär-GmbH, aber transparente Besteuerung mit Freibetrag und Anrechnung — und keine zweite Besteuerungsebene bei der Entnahme. Der Preis: zwei Gesellschaften, zwei Buchführungen, zwei Jahresabschlüsse, und deine „Gehälter" als Gesellschafter sind steuerlich Sonderbetriebseinnahmen, kein Lohn. Für Familienunternehmen und vermögensverwaltende Strukturen oft stark, für schlanke Ein-Personen-Gründungen meist Overkill.

Echte Zahlen

Der Belastungsvergleich 2026 — einmal ehrlich durchgerechnet

Die entscheidende Frage ist nicht „GmbH oder nicht", sondern: Was passiert mit dem Gewinn? Alle folgenden Zahlen gelten für einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % — ungefähr der Bundesschnitt; in Gemeinden über 20.000 Einwohnern lag er 2025 laut DIHK im Mittel sogar bei rund 438 %.

≈ 29,8 %

GmbH, Gewinn bleibt drin

15 % KSt + 0,825 % Soli + 14 % GewSt bei Hebesatz 400 % — die Zahl, mit der die GmbH wirbt.

≈ 48,3 %

GmbH, Gewinn wird ausgeschüttet

Unternehmensebene plus 26,375 % Abgeltungsteuer auf die Nettodividende — die Zahl, die gern verschwiegen wird.

24.500 €

GewSt-Freibetrag

Nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften: 0 €.

Faktor 4,0

§ 35-Anrechnung

Neutralisiert die Gewerbesteuer des Personenunternehmens wirtschaftlich bis ca. Hebesatz 400 %.

Praxisbeispiel · Agentur mit 150.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %

Als GmbH mit voller Thesaurierung zahlt die Agentur rund 29,8 % — etwa 44.700 € Steuern, rund 105.000 € bleiben in der Firma. Schüttet sie dagegen alles an den Gesellschafter aus, kommen auf die Nettodividende noch 26,375 % Abgeltungsteuer: Gesamtbelastung ca. 48,3 %, also rund 72.450 €. Als Einzelunternehmen ist die Gewerbesteuer durch Freibetrag und § 35-Anrechnung bei diesem Hebesatz praktisch neutralisiert; es bleibt die progressive Einkommensteuer — der Grenzsteuersatz von 42 % greift erst oberhalb von 69.879 €, die Durchschnittsbelastung auf den Gesamtgewinn liegt deutlich darunter und damit klar unter den 48,3 % der Vollausschüttung. Das Ergebnis dreht sich also komplett mit der Gewinnverwendung: Braucht der Inhaber das Geld zum Leben, gewinnt das Einzelunternehmen. Bleibt es in der Firma, gewinnt die GmbH — mit rund 15 Prozentpunkten Vorsprung, die sie als Investitionskapital arbeiten lassen kann.

Zwei Feinheiten, die in einfachen Vergleichen fehlen: Erstens kann der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sich ein Gehalt zahlen, das als Betriebsausgabe den GmbH-Gewinn mindert und nur der Einkommensteuer unterliegt — der Mittelweg zwischen Thesaurierung und Ausschüttung. Zweitens gibt es für Personenunternehmen die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Nicht entnommene Gewinne werden auf Antrag mit derzeit 28,25 % besteuert statt mit dem persönlichen Satz — allerdings mit einer Nachversteuerung von 25 % bei späterer Entnahme. Beides sind Fälle für den Steuerberater im Einzelfall; ob deiner solche Gestaltungen aktiv anspricht, ist ein guter Qualitätstest.

Die GmbH ist kein Steuersparmodell. Sie ist ein Steuerstundungsmodell — der Vorteil entsteht erst, wenn Gewinne dauerhaft im Unternehmen arbeiten.

Wachstumsbooster

Ab 2028: Die Körperschaftsteuer sinkt — in Trippelschritten

Mit dem am 18.07.2025 verkündeten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" (Wachstumsbooster) hat der Gesetzgeber die größte Unternehmenssteuersenkung seit 2008 beschlossen. Aber: Sie beginnt erst 2028 und zieht sich bis 2032.

JahrKSt-Satz (GmbH/UG)§ 34a-Satz (Personenunternehmen)
2026/202715 %28,25 %
202814 %27 %
202913 %27 %
203012 %26 %
203111 %26 %
ab 203210 %25 %

Gesamtbelastung der GmbH bei Hebesatz 400 %: von knapp 30 % (2026) auf rund 25 % (ab 2032). Der § 34a-Satz gilt für nicht entnommene Gewinne; bei Entnahme kommt die Nachversteuerung mit 25 % hinzu.

Wichtig für die Einordnung: Der Gesetzgeber senkt beide Seiten parallel. Die Körperschaftsteuer fällt von 15 % auf 10 %, der Thesaurierungssteuersatz des § 34a EStG von 28,25 % auf 25 % — erklärtes Ziel ist Belastungsneutralität zwischen den Rechtsformen. Die Schere zwischen GmbH und Personenunternehmen wird also kleiner, nicht größer. Dazu kommen rechtsformunabhängige Zuckerl: degressive AfA bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anschaffung 01.07.2025 bis 31.12.2027), 75 % Sonder-AfA für betriebliche E-Fahrzeuge im Anschaffungsjahr und die auf 100.000 € angehobene Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen. Was 2026 sonst noch für Unternehmer gilt, haben wir im Überblick der Änderungen 2026 zusammengefasst.

Wechsle nicht wegen einer Ankündigung

Der häufigste Beratungsfehler seit Sommer 2025: „Die KSt fällt auf 10 %, also schnell in die GmbH!" Die Senkung beginnt erst 2028 mit 14 % und erreicht 10 % erst 2032. Wer 2026 nur deshalb umwandelt, zahlt bis dahin die volle heutige Belastung, trägt sofort die höheren laufenden Kosten — und die parallele § 34a-Absenkung schließt die Lücke für Personenunternehmen ohnehin teilweise. Rechne mit den Sätzen des Jahres, in dem du tatsächlich Gewinne machst, nicht mit denen von 2032.

Neu: Juni 2026

Ab 2027: Mindesthebesatz 280 % — das Ende der Gewerbesteueroasen

Die zweite frische Änderung betrifft den Standort: Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz steigt von 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG). Der Bundestag hat am 24.04.2026 beschlossen, der Bundesrat nach anfänglicher Ablehnung im zweiten Anlauf am 12.06.2026 zugestimmt. Es gilt ab dem Erhebungszeitraum 2027.

Damit stirbt ein ganzes Gestaltungsgenre: die GmbH mit Sitz in der 200-%-Hebesatz-Gemeinde. Dort steigt die Mindestbelastung einer Kapitalgesellschaft von ca. 22,8 % auf ca. 25,6 % — der Abstand zu normalen Gemeinden (Durchschnitt ca. 400–440 %) schrumpft deutlich. Wer seine Gesellschaft nur wegen des Hebesatzes in eine Briefkastengemeinde verlegt hat, verliert den Vorteil größtenteils; und wer dort ohnehin nur einen Briefkasten hatte, riskierte schon immer die Festsetzung am tatsächlichen Verwaltungssitz. Für die Rechtsformwahl heißt das: Kalkuliere mit realistischen Hebesätzen um 400 %, nicht mit Oasen-Konditionen, die es ab 2027 so nicht mehr gibt.

Für Personenunternehmen ist die Änderung fast egal — bis etwa 400 % Hebesatz neutralisiert die § 35-Anrechnung die Gewerbesteuer ohnehin. Getroffen werden Kapitalgesellschaften in Niedrighebesatz-Gemeinden. Wenn deine Standortstrategie bisher „billige Gemeinde + GmbH" hieß, ist Juli 2026 der richtige Zeitpunkt, sie mit dem Steuerberater neu zu rechnen.

Haftung

Haftung: wichtig — aber ehrlicherweise oft überschätzt

Der Klassiker in jedem Gründungsratgeber: „Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem Privatvermögen!" Das stimmt — und ist trotzdem nur die halbe Wahrheit. Die Haftungsbeschränkung der GmbH oder UG schützt das Privatvermögen vor Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis wird sie aber regelmäßig durchlöchert: Banken verlangen von jungen Gesellschaften persönliche Bürgschaften, Vermieter und Leasinggeber ebenso. Und als Geschäftsführer haftest du bei Pflichtverletzungen ohnehin persönlich — Haftungsbeschränkung hin oder her.

  • Die Haftungsbeschränkung wirkt am stärksten gegenüber Lieferanten, Kunden und Deliktsrisiken — dort, wo niemand eine Bürgschaft verlangt hat
  • Bei hohem operativem Risiko (Produkthaftung, Baustellen, viele Verträge) ist sie ein echtes Argument für UG/GmbH oder GmbH & Co. KG — sauber aufgesetzte Verträge senken das Risiko zusätzlich, Fallstricke dazu hier
  • Bei risikoarmen Dienstleistungen (Beratung, Design, Software) ist eine gute Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht oft der wirksamere Schutz als die Rechtsform
  • Wichtigster Punkt: Haftung ist ein Kriterium unter mehreren — sie sollte die Steuer- und Kostenrechnung ergänzen, nicht ersetzen
Kosten

Was Gründung und Betrieb wirklich kosten

Die Gründungskosten sind bei allen Rechtsformen überschaubar — der echte Unterschied liegt in den laufenden Kosten. Hier die Größenordnungen 2026:

RechtsformGründungskosten (ca.)Laufender Mehraufwand
EinzelunternehmenGewerbeanmeldung, faktisch nahe 0 €EÜR möglich (unterhalb der Grenzen des § 141 AO) — der größte Kostenvorteil
eGbR (registriert)ca. 300 € (Register + Notar)Transparenzregister (knapp 20 €/Jahr); Eintragung faktisch Pflicht bei Immobilien & GmbH-Beteiligungen
UG (Musterprotokoll)ca. 350–400 €Bilanz, Offenlegung, IHK-Beitrag, StB-Jahresabschluss — wie GmbH
GmbH (Musterprotokoll)ca. 500–800 € + 25.000 € Stammkapital (mind. 12.500 € eingezahlt)Bilanzierung + Offenlegung (§ 325 HGB), IHK ca. 45–160 €+, StB ab ca. 1.500–3.000 €/Jahr
GmbH (individuelle Satzung)ca. 800–1.500 €+ (Notar 700–1.000 €)wie oben
GmbH & Co. KGab ca. 1.000–1.500 € (zwei Gründungen)Zwei Buchführungen, zwei Jahresabschlüsse — spürbar teurer im Betrieb

Größenordnungen nach GNotKG, Stand 2026; die Handelsregistergebühr streut je nach Quelle zwischen ca. 150 und 300 €. Beim Musterprotokoll gilt die 300-€-Klausel: Die Gesellschaft trägt Gründungskosten nur bis 300 €, den Rest zahlen die Gesellschafter privat.

GmbH-Gründung komplett online

Seit dem 01.08.2022 kannst du eine GmbH oder UG per notarieller Videobeurkundung gründen (§ 2 Abs. 3 GmbHG), seit August 2023 erweitert auch für Sachgründungen. Es geht ausschließlich über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer mit qualifizierter elektronischer Signatur — Zoom oder Teams sind nicht zulässig. Die Kosten entsprechen der Präsenzgründung zuzüglich einer kleinen Videokommunikationsgebühr.

Musterprotokoll: billig gegründet, teuer gestritten

Das Musterprotokoll spart ein paar hundert Euro — kann aber nur bis zu 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer und keine individuellen Regelungen: kein Vesting, keine Vinkulierung, keine abweichende Gewinnverteilung, keine Tag-along-Klauseln. Für Solo-Gründungen völlig okay. Sobald mehrere Gesellschafter an Bord sind, ist die Ersparnis gegenüber späteren Gesellschafterstreitigkeiten fast immer ein schlechter Tausch.

Die Entscheidungsfrage

Entnahme oder Thesaurierung: Welche Rechtsform passt zu wem?

Wenn du nur eine Frage beantworten kannst, dann diese: Wie viel deines Gewinns brauchst du in den nächsten Jahren privat — und wie viel bleibt dauerhaft im Unternehmen?

Kapitalgesellschaft (UG/GmbH) spricht dafür

  • Gewinne bleiben dauerhaft und substanziell im Unternehmen (Rücklagen, Investitionen, Zukäufe)
  • Hohes operatives Haftungsrisiko, das sich nicht gut versichern lässt
  • Ein späterer Verkauf oder Investoreneinstieg ist realistisch — Kapitalgesellschaftsanteile sind das Standardvehikel dafür
  • Du willst perspektivisch eine Holding-Struktur aufsetzen (Dividenden und Exit-Gewinne dort zu 95 % steuerfrei, § 8b KStG)
  • Gehalt + maßvolle Ausschüttung als Mischstrategie ist für dich planbar

Personenunternehmen spricht dafür

  • Du lebst vom Gewinn — dann schlägt die 48,3-%-Vollausschüttung jede Personenunternehmens-Belastung
  • Gewinne sind (noch) klein oder schwankend: Freibetrag 24.500 € + § 35-Anrechnung + EÜR sparen real Geld und Aufwand
  • Du willst minimale Bürokratie: keine Bilanz, keine Offenlegung, kein Jahresabschluss-Honorar
  • Haftungsrisiken sind versicherbar (typisch bei Beratung, Kreativ- und IT-Dienstleistungen)
  • Flexibilität bei Entnahmen ist dir wichtiger als der Thesaurierungsvorteil

Und die UG? Sie ist steuerlich eine GmbH im Kleinformat — mit denselben Sätzen, aber drei Besonderheiten: Gründung ab 1 € möglich, 25 % des Jahresüberschusses müssen zwangsweise in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG), bis 25.000 € erreicht sind, und Sachgründungen sind verboten. Ein Jahresabschluss ohne diese Rücklage ist nichtig. Die UG ist damit ein legitimes Einstiegsvehikel, wenn Haftungsbeschränkung sofort wichtig ist, das Kapital aber fehlt — kein Dauerzustand. Wer strukturiert gründen will, findet in GründKlar den kompletten Fahrplan von der Rechtsformwahl bis zur Anmeldung.

Es gibt keine beste Rechtsform. Es gibt nur die beste Rechtsform für deine Gewinnverwendung, dein Risiko und deine nächsten fünf Jahre.

Der Wechsel

Wann welcher Wechsel sinnvoll ist — die drei typischen Pfade

Eine Rechtsform ist keine Ehe. Die meisten erfolgreichen Unternehmen wechseln sie mindestens einmal. Entscheidend ist, den Wechsel zu planen, bevor er dringend wird — vor allem wegen der Sperrfristen.

  1. 1

    UG → GmbH: das geplante Upgrade

    Sobald gesetzliche Rücklage plus Stammkapital 25.000 € erreichen, kannst du per Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG) zur GmbH aufstocken. Die Rücklagenpflicht entfällt, die Firma darf „GmbH" heißen — steuerlich ändert sich nichts, denn UG und GmbH werden identisch behandelt. Der natürlichste Wechsel von allen.

  2. 2

    Einzelunternehmen → GmbH: die Einbringung

    Dein Einzelunternehmen kannst du nach § 20 UmwStG steuerneutral zu Buchwerten in eine GmbH einbringen — ohne Aufdeckung der stillen Reserven. Der Haken: Die erhaltenen Anteile sind 7 Jahre sperrfristbehaftet (§ 22 UmwStG). Sinnvoll, wenn Gewinne und Thesaurierungsquote dauerhaft gestiegen sind — nicht als Panikreaktion auf einen guten Jahresabschluss.

  3. 3

    GmbH → Holding: der Anteilstausch

    Bestehende GmbH-Anteile lassen sich per qualifiziertem Anteilstausch (§ 21 UmwStG, Mehrheit der Stimmrechte) steuerneutral in eine Holding-GmbH einbringen. Danach sind Dividenden der Tochter und ein späterer Verkauf auf Holding-Ebene zu 95 % steuerfrei — effektiv ca. 1,5 % statt bis zu ~28,5 % im Teileinkünfteverfahren. Wie die Struktur im Detail funktioniert und ab welchen Gewinnen sie sich trägt, steht im Artikel zur doppelstöckigen Holding.

  4. 4

    Erst rechnen, dann beurkunden

    Jeder dieser Pfade hat Neben- und Spätfolgen — von der Sperrfrist bis zur Wegzugssteuer, falls du später ins Ausland willst. Hol dir für die Tendenz den Rechtsform-Analyst, und für die Umsetzung zwingend Steuerberater und Notar: Umwandlungen sind nichts für Vorlagen aus dem Internet.

Die 7-Jahres-Sperrfrist des § 22 UmwStG

Nach jeder Buchwert-Einbringung gilt: 7 Jahre nicht verkaufen und keine schädlichen Umstrukturierungen — sonst wird der Einbringungsgewinn rückwirkend besteuert, nur um 1/7 pro abgelaufenem Jahr abgeschmolzen, plus Zinsen. Und fast niemand kennt die zweite Falle: Du musst dem Finanzamt jedes Jahr bis zum 31. Mai unaufgefordert nachweisen, wem die Anteile zuzurechnen sind (§ 22 Abs. 3 UmwStG). Fehlt der Nachweis, gelten die Anteile als veräußert — volle Besteuerung ohne einen einzigen verkauften Anteil. Exit-Pläne also mindestens 7 Jahre vor dem Verkauf strukturieren.

Fazit

Rechne mit deinen Zahlen — nicht mit denen aus dem YouTube-Video.

Die Rechtsformwahl ist 2026 rechenbarer denn je: Die Steuersätze für beide Welten stehen bis 2032 fest, die Kosten sind bekannt, die Sperrfristen auch. Was die Entscheidung trotzdem individuell macht, sind deine Gewinnverwendung, dein Risiko und deine Exit-Perspektive. Genau deshalb ist jede pauschale Empfehlung — „immer GmbH!" — unseriös. Verschaffe dir erst die Tendenz, dann hol dir für die Umsetzung Steuerberater und Notar an den Tisch.

  • Kernfrage zuerst: Wie viel Gewinn bleibt dauerhaft im Unternehmen? Thesaurierung → Kapitalgesellschaft, Entnahme → Personenunternehmen
  • KSt-Senkung auf 10 % kommt erst 2028–2032 — nicht 2026 wegen einer Ankündigung umwandeln
  • Ab 2027 gilt der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz 280 %: Standortmodelle mit 200er-Hebesätzen neu rechnen
  • UG als Einstieg okay, aber mit Plan: 25 % Rücklagenpflicht, Upgrade zur GmbH bei 25.000 €
  • Umwandlungen und Holding-Aufbau mindestens 7 Jahre vor einem möglichen Exit strukturieren (§ 22 UmwStG)
Nächster Schritt

Finde deine Tendenz in 8 Fragen.

Gewinnverwendung, Haftungsrisiko, Exit-Pläne: Der Rechtsform-Analyst führt dich durch genau die Fragen aus diesem Artikel und zeigt dir, in welche Richtung deine Zahlen deuten. Keine Rechts- oder Steuerberatung — aber die strukturierte Vorbereitung, mit der das Gespräch mit deinem Steuerberater doppelt so viel bringt.

Häufige Fragen

Was Unternehmer dazu am häufigsten fragen.

GmbH oder Einzelunternehmen — was ist 2026 steuerlich besser?

Es hängt an der Gewinnverwendung. Thesaurierte Gewinne kosten in der GmbH 2026 rund 30 % (bei Hebesatz 400 %), beim Einzelunternehmer bis zu 45 % ESt — abgemildert durch den GewSt-Freibetrag von 24.500 € und die § 35-Anrechnung. Schüttest du aber alles aus, steigt die GmbH-Gesamtbelastung auf ca. 48,3 %. Faustregel: GmbH lohnt, wenn dauerhaft erhebliche Gewinne im Unternehmen bleiben; wer den Gewinn privat braucht, fährt bei kleineren Gewinnen meist mit dem Personenunternehmen besser.

Was ändert der Wachstumsbooster an der Körperschaftsteuer?

Das am 18.07.2025 verkündete Gesetz senkt die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), 10 % (ab 2032). Die Gesamtbelastung der GmbH sinkt damit von knapp 30 % auf rund 25 % (Hebesatz 400 %). Bis einschließlich 2027 bleibt es bei 15 %. Zusätzlich gibt es eine degressive AfA von bis zu 30 % für Investitionen bis Ende 2027 und 75 % Sonder-AfA für E-Firmenwagen.

Steigt die Gewerbesteuer 2027 wirklich für alle?

Nein — nur für Firmen in Niedrighebesatz-Gemeinden. Der Mindesthebesatz steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 % (Bundestag 24.04.2026, Bundesrat 12.06.2026). Das trifft die bekannten Gewerbesteueroasen: Dort steigt die GmbH-Mindestbelastung von ca. 22,8 % auf ca. 25,6 %. Gemeinden mit üblichen Hebesätzen (Durchschnitt ca. 400–440 %) sind nicht betroffen.

Was bringt die UG gegenüber der GmbH — und wann sollte ich umwandeln?

Die UG ist ab 1 € Stammkapital gründbar und steuerlich mit der GmbH identisch. Nachteile: 25 % des Jahresüberschusses müssen in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG), Sacheinlagen sind verboten, und die Bezeichnung wirkt bei Banken und B2B-Kunden weniger seriös. Sobald Rücklage plus Stammkapital 25.000 € erreichen, kannst du per Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur GmbH aufstocken — die Rücklagenpflicht entfällt dann.

Was kostet eine GmbH-Gründung 2026?

Mit Musterprotokoll meist 500–800 € (Notar unter 350 €, Handelsregister je nach Quelle ca. 150–300 €) plus 25.000 € Stammkapital, von dem mindestens 12.500 € sofort einzuzahlen sind. Mit individueller Satzung: Notar 700–1.000 €, gesamt ca. 800–1.500 €. Eine UG ist ab ca. 350–400 € Gründungskosten und 1 € Stammkapital möglich. Die Online-Gründung per Video-Notartermin kostet praktisch dasselbe.

Kann ich eine GmbH 2026 komplett online gründen?

Ja. Seit dem 01.08.2022 ist die notarielle Beurkundung der Bargründung per Videokommunikation möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG), seit August 2023 erweitert auch für Sachgründungen. Es geht ausschließlich über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer mit qualifizierter elektronischer Signatur — du brauchst einen Ausweis mit eID-Funktion und ein NFC-fähiges Smartphone.

Für wen lohnt sich die GmbH & Co. KG?

Für alle, die Haftungsbeschränkung und transparente Besteuerung kombinieren wollen: Die Komplementär-GmbH schirmt die Haftung ab, besteuert wird wie bei einer Personengesellschaft — mit GewSt-Freibetrag, § 35-Anrechnung und ohne Ausschüttungsbesteuerung. Der Preis sind zwei Gesellschaften mit zwei Buchführungen und zwei Jahresabschlüssen. Typisch stark bei Familienunternehmen und größeren Mittelständlern, meist Overkill für Solo-Gründungen.

Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG?

Einzelunternehmer und Personengesellschafter können nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit derzeit 28,25 % versteuern statt mit dem persönlichen Steuersatz. Der Wachstumsbooster senkt diesen Satz parallel zur Körperschaftsteuer: 27 % (2028/29), 26 % (2030/31), 25 % (ab 2032). Bei späterer Entnahme fällt eine Nachversteuerung von 25 % an. Lohnt vor allem für Spitzenverdiener mit hoher Thesaurierungsquote — und hält Personenunternehmen konkurrenzfähig zur GmbH.

Lohnt sich eine Holding — und ab welchem Gewinn?

Eine Holding lohnt vor allem, wenn ein späterer Firmenverkauf denkbar ist (Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, effektiv ca. 1,5 %) oder Gewinne regelmäßig reinvestiert statt privat benötigt werden. Als Faustregel nennen Steuerberater dauerhaft freie Jahresüberschüsse im mittleren fünfstelligen Bereich, da die Zusatzstruktur je nach Setup ca. 1.500–5.000 € pro Jahr kostet. Wichtig: wegen der 7-Jahres-Sperrfrist (§ 22 UmwStG) früh gründen, nicht erst kurz vor dem Exit.

Moritz Mümmler — Volljurist und Unternehmer

Über den Autor

Moritz Mümmler

Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich

Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Artikel ist journalistisch-bildender Inhalt und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation sind Steuerberater bzw. Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner.

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