Wegzugssteuer: Der Umzug ins Ausland kann dich Hunderttausende kosten — ohne dass du irgendetwas verkaufst.
Deutschland behandelt deinen Wegzug wie einen Verkauf deiner GmbH-Anteile — zum Fantasiepreis des Finanzamts, sofort fällig, ohne dass ein Euro fließt. Seit 2022 hilft auch der Umzug nach Österreich oder Spanien nicht mehr, seit 2025 sind sogar große ETF-Depots erfasst. Hier ist, wie die Rechnung funktioniert, wo die Fallen liegen — und welche Gestaltungen mit genug Vorlauf legal funktionieren.
Moritz Mümmler, Volljurist & Unternehmer··12 Min. LesezeitRechtsstand: Juli 2026
Die kurze Antwort
Die Wegzugssteuer (§ 6 AStG) trifft dich, wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft gehalten hast und in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst. Beim Wegzug versteuerst du den Wertzuwachs der Anteile wie einen Verkauf — ohne dass Geld fließt; ohne Kaufpreis bewertet das Finanzamt meist mit dem Faktor 13,75 auf den Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre. Eine dauerhafte Stundung gibt es seit 2022 auch bei EU-Wegzug nicht mehr, nur noch 7 Jahresraten — in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Seit 2025 erfasst die Steuer auch Fonds- und ETF-Anteile ab 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds.
In 30 Sekunden
Das Wichtigste auf einen Blick.
Wer betroffen ist
1 % + 7/12 Jahre
Mindestens 1 % an einer GmbH, AG oder UG zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 5 Jahren — plus mindestens 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten 12 Jahre.
Die Bewertung
Faktor 13,75
Ohne echten Verkaufspreis rechnet das Finanzamt: Ø-Jahresertrag der letzten 3 Jahre × 13,75. Das bewertet inhaberabhängige KMU oft deutlich zu hoch.
Seit 2022
Keine Stundung
Die dauerhafte zinslose Stundung ist abgeschafft — auch bei Wegzug in die EU. Einziges Ventil: 7 Jahresraten, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung.
Der Ausweg
Rückkehr in 7 Jahren
Kommst du binnen 7 Jahren zurück (verlängerbar auf max. 12), entfällt die Steuer rückwirkend — solange du die Anteile nicht anrührst und nicht über 25 % ausschüttest.
Die Voraussetzungen
Wer ist betroffen — und was löst die Steuer aus?
Die Wegzugssteuer steht in § 6 Außensteuergesetz und knüpft an § 17 EStG an: Es geht um natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen. Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen — und drei verschiedene Ereignisse können die Steuer auslösen.
Beteiligung: mindestens 1 % am Kapital einer GmbH, AG oder UG — zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten 5 Jahre. Ob die Gesellschaft in Deutschland oder im Ausland sitzt, ist egal.
Steuerpflicht: mindestens 7 Jahre unbeschränkte Einkommensteuerpflicht innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug (§ 6 Abs. 2 AStG). Auch Zugezogene rutschen also ab dem 7. Jahr in die Regelung.
Auslöser 1 — Wegzug: Du gibst Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf.
Auslöser 2 — Schenkung/Erbfall: Du überträgst Anteile unentgeltlich auf eine Person, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist — das im Ausland lebende Kind als Beschenkter reicht.
Auslöser 3 — DBA-Fälle: Das deutsche Besteuerungsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, etwa durch einen Ansässigkeitswechsel nach einem Doppelbesteuerungsabkommen — auch ohne kompletten Umzug.
Typischerweise betroffen
GmbH-Gesellschafter mit 1 % oder mehr, der den Wohnsitz ins Ausland verlegt
Gründer, der Anteile an sein im Ausland studierendes Kind verschenkt
Unternehmer, der nach DBA im Ausland ansässig wird (z. B. Lebensmittelpunkt verlagert)
Seit 2025: Privatanleger mit ≥ 500.000 € Anschaffungskosten in einem einzelnen Fonds/ETF
Typischerweise nicht betroffen
Beteiligungen dauerhaft unter 1 % (und unter den Fonds-Schwellen)
Wer in den letzten 12 Jahren weniger als 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war
Anteile, die erst nach dem Wegzug erworben werden
Einzelunternehmer und Personengesellschafter — für sie gelten andere Entstrickungsregeln, nicht § 6 AStG
Das Perfide: Die Steuer entsteht, obwohl niemand etwas verkauft. Der Fachbegriff dafür ist „dry income" — trockenes Einkommen. Du schuldest Steuern auf einen Gewinn, den du nie auf dem Konto hattest. Genau deshalb gehört die Wegzugssteuer schon bei der Wahl der Rechtsform auf den Tisch — nicht erst, wenn der Umzugswagen bestellt ist.
Die Rechnung
Wie hoch wird es? Der Faktor 13,75 und das Teileinkünfteverfahren
Besteuert wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn: gemeiner Wert der Anteile am Wegzugstag minus Anschaffungskosten. Weil es keinen echten Kaufpreis gibt, greift das Finanzamt regelmäßig zum vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) — und das hat es in sich.
× 13,75
Kapitalisierungsfaktor
Ø bereinigter Jahresertrag der letzten 3 Jahre mal 13,75 (§ 203 BewG) — der Substanzwert ist die Untergrenze.
60 %
Steuerpflichtiger Anteil
Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG): 60 % des fiktiven Gewinns unterliegen deinem persönlichen Steuersatz.
ca. 25–28 %
Effektive Belastung
Näherungswert inkl. Soli, je nach persönlichem Steuersatz — bezogen auf den gesamten Wertzuwachs.
Praxisbeispiel · Durchgerechnet: 100-%-Gesellschafter einer soliden GmbH
Deine GmbH hat in den letzten 3 Jahren im Schnitt 300.000 € bereinigten Jahresertrag gemacht. Das Finanzamt rechnet: 300.000 € × 13,75 = 4.125.000 € Unternehmenswert. Deine Anschaffungskosten: 25.000 € Stammkapital. Fiktiver Veräußerungsgewinn also rund 4,1 Mio. € — davon 60 % steuerpflichtig zu deinem persönlichen Satz. Bei einer effektiven Belastung von rund 25–28 % des Wertzuwachses landest du bei einer Steuer von grob über 1 Mio. €. Fällig beim Wegzug. Verkauft hast du: nichts. Kaufpreis erhalten: 0 €.
Der Faktor 13,75 entspricht einem Kapitalisierungszins von nur 7,27 % — er unterstellt also, dass deine Gewinne quasi risikolos ewig weiterlaufen. Für ertragsstarke, aber inhaberabhängige KMU ist das systematisch zu hoch: Kein Käufer der Welt zahlt den 13,75-fachen Gewinn für eine Firma, die ohne dich nicht funktioniert. Deshalb lohnt sich fast immer die Gegenwehr: Bei offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen ist ein Bewertungsgutachten (IDW S1 oder DCF) zulässig — das kann den Wert und damit die Steuer deutlich drücken. Wichtig: Das Gutachten gehört vor den Wegzug beauftragt, nicht in den Einspruch danach. Und beachte die Untergrenze: Unter den Substanzwert (§ 11 Abs. 2 BewG) kommst du nie.
Seit 2022
Keine Stundung mehr — auch nicht in der EU
Bis Ende 2021 war die Wegzugssteuer für EU-/EWR-Wegzüge ein Papiertiger: Sie wurde festgesetzt, aber dauerhaft zinslos gestundet — gezahlt wurde erst beim echten Verkauf. Das ATAD-Umsetzungsgesetz hat diese Stundung für Wegzüge ab dem 1.1.2022 komplett gestrichen.
Seitdem gilt: Die Steuer wird sofort festgesetzt und fällig — egal ob du nach Wien, Palma oder Dubai ziehst. EU, EWR, Drittstaat: kein Unterschied mehr. Das einzige Liquiditätsventil ist die Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG: auf Antrag 7 gleiche Jahresraten, immerhin unverzinslich. Aber — und dieses Aber ist groß — „in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung".
In der Praxis heißt das: Bankbürgschaft oder Grundpfandrechte. Die eigenen GmbH-Anteile akzeptieren Finanzämter als Sicherheit oft nicht — genau das Vermögen, um das es geht, zählt also nicht. Wer keine freien Immobilien und keine Bank im Rücken hat, bekommt die Ratenzahlung unter Umständen gar nicht — und schuldet die volle Summe auf einen Schlag. Wenn dein Steuerberater dich auf dieses Thema nicht anspricht, obwohl er von deinen Auslandsplänen weiß, ist das ein echtes Warnsignal.
Die Ausschüttungs-Falle: mehr als 25 % ist tabu
Die naheliegende Idee, die Raten aus Gewinnausschüttungen der GmbH zu bezahlen, kann nach hinten losgehen: Ausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von zusammen mehr als 25 % des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt führen zum Widerruf der Ratenzahlung — die Reststeuer wird sofort fällig. Dieselbe Grenze zerstört auch die Rückkehrregelung. Und seit Ende 2024 gilt sie rückwirkend sogar für Altfälle mit Ausschüttungen nach dem 16.8.2023 (§ 21 Abs. 3 AStG). Weitere Widerrufsgründe: verspätete Raten, verletzte Mitwirkungspflichten, Insolvenz, Anteilsverkauf.
Der Ausweg
Die Rückkehrregelung: 7 Jahre weg, Steuer weg
Für alle, die nur auf Zeit ins Ausland gehen — Sabbatical, Auslandsjob, ein paar Jahre Sonne — ist § 6 Abs. 3 AStG die wichtigste Vorschrift des ganzen Paragrafen.
Kehrst du innerhalb von 7 Jahren nach Deutschland zurück und wirst wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt die Wegzugssteuer rückwirkend komplett. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist um höchstens 5 Jahre auf maximal 12 Jahre, wenn deine Rückkehrabsicht fortbesteht. Der BFH hat dabei zur alten Fassung des § 6 AStG entschieden: Kommst du innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich zurück, entfällt die Steuer unabhängig davon, ob du beim Wegzug schon eine Rückkehrabsicht hattest — die musst du erst substantiiert darlegen, wenn du die Fristverlängerung willst.
Anteile verschenken oder übertragen — ebenfalls schädlich
Anteile ins Betriebsvermögen einlegen — schädlich
Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von zusammen mehr als 25 % des Anteilswerts — schädlich
Den Verlängerungsantrag verpassen, wenn aus 5 geplanten Jahren 8 werden — die Steuer bleibt dann endgültig
Die Wegzugssteuer bestraft nicht das Weggehen. Sie bestraft das Weggehen ohne Plan — und das Anfassen der Anteile, solange du weg bist.
Neu seit 2025
Die ETF-Erweiterung: Wegzugssteuer ohne eigene Firma
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Wegzugsbesteuerung ab dem 1.1.2025 auf Investmentfonds-Anteile im Privatvermögen ausgeweitet (§ 19 Abs. 3 InvStG). Gedacht war das gegen Umgehungen über Fondsmäntel — getroffen werden auch ganz normale, nur eben vermögende Privatanleger.
Erfasst bist du, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile eines Investmentfonds gehalten hast — oder wenn deine Anschaffungskosten für die Anteile an einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 € betragen. Die zweite Schwelle ist die relevante: Wer über die Jahre eine halbe Million in einen einzigen World-ETF investiert hat und dann auswandert, versteuert die aufgelaufenen Kursgewinne wie einen Verkauf. Ratenzahlung und Rückkehrregelung gelten über den Verweis auf § 6 Abs. 2–5 AStG entsprechend.
Je Fonds gerechnet — keine Zusammenrechnung
Die 500.000-€-Schwelle gilt je Fonds einzeln; mehrere Fonds werden nicht addiert. Wer 400.000 € in Fonds A und 400.000 € in Fonds B hält, liegt unter der Schwelle — wer 800.000 € in einem einzigen ETF bündelt, darüber. Achtung bei Spezial-Investmentfonds: Dort greift die Wegzugsbesteuerung nach § 49 Abs. 5 InvStG ganz ohne Schwelle. Kleinere Privatdepots bleiben unberührt.
Rechtsprechung
Schweiz, EuGH und die Frage: Hält das alles überhaupt?
Ob die verschärfte Wegzugssteuer mit dem Europarecht vereinbar ist, ist eine der spannendsten offenen Fragen des internationalen Steuerrechts — mit einem klaren Etappensieg für die Steuerpflichtigen bei Schweiz-Altfällen.
Für Wegzüge in die Schweiz vor dem 1.1.2022 ist die Sache entschieden: Der EuGH hat im Urteil „Wächtler" (C-581/17 vom 26.2.2019) die sofortige Erhebung als Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen eingestuft, der BFH hat das am 6.9.2023 (I R 35/20) bestätigt. Das BMF hat mit Schreiben vom 2.6.2025 eingelenkt: Die Steuer wird in diesen Altfällen von Amts wegen dauerhaft und zinslos bis zum tatsächlichen Verkauf gestundet — auf Antrag sogar rückwirkend, inklusive Erstattung bereits gezahlter Steuer mit Verzinsung.
Für Neufälle ab 2022 schweigt das BMF-Schreiben — formal bleibt es bei sofortiger Fälligkeit mit 7-Jahres-Ratenzahlung. Nach verbreiteter Auffassung in der Fachliteratur verstößt aber auch das gegen das Freizügigkeitsabkommen und die EU-Grundfreiheiten, weil der Liquiditätsnachteil bestehen bleibt. Genau diese Frage liegt jetzt beim EuGH: Im Verfahren C-430/25 („Gena"), vorgelegt von einem polnischen Verwaltungsgericht im Mai 2025, muss der Gerichtshof klären, ob eine sofort erhobene Wegzugssteuer mit bloßer Ratenzahlungsoption unionsrechtskonform ist. Das Urteil wird für 2027 erwartet — und könnte die deutsche 7-Raten-Lösung für EU-Wegzüge kippen. Stand Juli 2026 ist das aber nicht entschieden.
Praxisfolge: Bescheide offenhalten
Wer ab 2022 weggezogen ist oder demnächst wegzieht, sollte mit seinem Berater prüfen, den Steuerbescheid per Einspruch offenzuhalten und — gerade bei Schweiz- und EU-Fällen — zusätzlich eine zinslose Dauerstundung zu beantragen. Kippt der EuGH die Ratenzahlungslösung, profitieren nur offene Fälle automatisch.
Gestaltungen
Legal vermeiden: die Gestaltungen im Überblick
Es gibt erprobte Wege, die Wegzugssteuer zu vermeiden — aber keiner davon funktioniert auf Zuruf drei Monate vor dem Umzug. Alle brauchen Vorlauf, saubere Umsetzung und individuelle Beratung. Hier der Überblick, was es gibt und wo die Haken liegen.
GmbH & Co. KG: Die Anteile werden vor dem Wegzug in eine gewerbliche Personengesellschaft mit inländischer Betriebsstätte eingebracht — sie bleiben deutsches Betriebsvermögen, § 6 AStG greift nicht. Der große Haken steht in der Warnbox unten.
Familienstiftung: Gehören die Anteile einer deutschen Familienstiftung, gibt es keinen Gesellschafter mehr, dessen Wegzug die Steuer auslösen könnte. Preis: Schenkungsteuer bei Errichtung, Erbersatzsteuer alle 30 Jahre — und bei ausländischen Stiftungen droht die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG.
Unter 1 % bleiben oder abschmelzen: Wegen der 5-Jahres-Rückschau braucht das Abschmelzen mindestens 5 Jahre Vorlauf vor dem Wegzug.
Erwerb erst nach dem Wegzug: Wer die Beteiligung erst kauft oder gründet, wenn er schon draußen ist, fällt nicht unter § 6 AStG.
Verkauf vor dem Wegzug: Dieselbe Steuer, aber mit echtem Geld auf dem Konto, um sie zu bezahlen.
Umwandlung der GmbH in eine originär gewerbliche Personengesellschaft.
Rückkehrregelung nutzen, wenn der Auslandsaufenthalt ohnehin befristet ist — siehe oben.
Schein-Sicherheit „gewerblich geprägte" KG
Der Klassiker aus dem Internet — „einfach in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG einbringen" — schützt nicht zuverlässig: Nach der BFH-Rechtsprechung vermittelt eine nur geprägte, nicht originär gewerbliche KG abkommensrechtlich keine „Unternehmensgewinne". In DBA-Fällen droht die Entstrickung dann durch die Hintertür. Sicherer ist eine originär gewerbliche Tätigkeit plus funktionale Zuordnung der Anteile zur inländischen Betriebsstätte — und genau diese Feinheiten entscheiden über Erfolg oder Millionen-Nachzahlung.
Ein ehrliches Wort dazu: Das hier ist ein Überblick, keine Anleitung. Jede dieser Gestaltungen hat Nebenwirkungen — schenkungsteuerliche, umwandlungssteuerliche, abkommensrechtliche. Welche Struktur zu deiner Situation passt, gehört in die Hände eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Beraters, und zwar Jahre vor dem Wegzug. Was du selbst vorbereiten kannst: verstehen, wie deine Rechtsform und Beteiligungsstruktur aufgestellt ist, und ob eine Holding-Struktur in dein Gesamtbild passt — denn die beste Wegzugsgestaltung ist die Struktur, die schon steht, bevor die Anteile richtig wertvoll werden.
Pflichten & Vorgehen
Meldepflichten seit 2026 — und wie du das Thema sauber angehst
Seit dem 1.1.2026 hat die Finanzverwaltung den Vollzug verschärft: Die Mitteilung nach § 6 AStG läuft jetzt verpflichtend über einen amtlichen elektronischen Vordruck („ASt") im Formular-Management-System — erstmals ausdrücklich auch für Investmentfonds-Fälle. Dazu kommen die laufenden Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 5 AStG. Wer hier schlampt, riskiert den Widerruf der Ratenzahlung und die sofortige Fälligkeit der Gesamtsteuer.
1
Betroffenheit klären — Jahre vor dem Wegzug
Hältst du (oder hieltst du in den letzten 5 Jahren) mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft? Warst du 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig? Liegt ein einzelner Fonds über 500.000 € Anschaffungskosten? Dann ist § 6 AStG dein Thema — auch bei Schenkungen an Kinder im Ausland.
2
Anteilswert realistisch ermitteln
Rechne die Finanzamts-Formel selbst: Ø-Jahresertrag × 13,75. Wenn das Ergebnis absurd hoch wirkt, sprich mit deinem Berater über ein IDW-S1- oder DCF-Gutachten — vor dem Wegzug, nicht danach.
3
Liquidität und Sicherheiten planen
Kannst du die Steuer stemmen — notfalls in 7 Raten? Hast du Sicherheiten jenseits der GmbH-Anteile (Immobilien, Bürgschaft)? Wenn nein, ist der Wegzugstermin vielleicht das falsche Stellrad und die Struktur das richtige.
4
Gestaltung oder Rückkehrstrategie festlegen
Dauerhafter Wegzug: Gestaltung mit Spezialberater prüfen (Stiftung, originär gewerbliche KG, Verkauf vorher). Befristeter Aufenthalt: Rückkehrregelung sauber dokumentieren, keine schädlichen Verfügungen, Ausschüttungen unter 25 % halten, Verlängerungsantrag im Blick behalten.
5
Melde- und Mitwirkungspflichten organisieren
Elektronische Mitteilung über den amtlichen Vordruck seit 2026, dazu die jährlichen Mitteilungen nach § 6 Abs. 5 AStG (u. a. zu Anschrift und fortbestehender Anteilszurechnung). Versäumnisse können die Ratenzahlung kippen — ein simples Fristenmanagement schützt hier sechsstellige Beträge.
Und noch ein Nachlauf, den viele übersehen: Wer in ein Niedrigsteuerland zieht (Klassiker Dubai), bleibt über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) bis zu 10 Jahre lang mit bestimmten Inlandseinkünften oberhalb einer Freigrenze von 16.500 € im deutschen Steuernetz. Bei ortsunabhängigen Unternehmern ohne feste ausländische Betriebsstätte fingiert das BMF seit Ende 2023 sogar eine inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte. Der Abschied von Deutschland ist steuerlich selten so endgültig, wie er sich anfühlt — mehr dazu, was sich 2026 sonst noch geändert hat, findest du im Überblick zu den Änderungen 2026 für Unternehmer.
Zur Einordnung des politischen Stands: Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (Mai 2026) enthält keine Änderungen an § 6 AStG oder § 19 InvStG — weder Entschärfung noch weitere Verschärfung. Wirtschafts- und Startup-Verbände sowie die FDP fordern eine Reform; echte Bewegung erwarten Fachleute aber erst nach dem EuGH-Urteil in C-430/25. Bis dahin gilt das Recht, wie es hier steht.
Fazit
Die Wegzugssteuer plant man nicht beim Kofferpacken.
Die Wegzugssteuer ist keine exotische Auswanderer-Randnotiz, sondern ein hartes Liquiditätsrisiko für jeden, der mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält — und seit 2025 sogar für große ETF-Depots. Wer sie erst kurz vor dem Umzug entdeckt, hat fast alle Optionen schon verloren: Gestaltungen brauchen Jahre, Gutachten brauchen Monate, und die Rückkehrregelung verzeiht keine Fehler. Wer dagegen früh plant, kann fast immer eine Struktur finden, die den Wegzug bezahlbar macht — mit spezialisierter Beratung im Einzelfall.
Prüfe deine Betroffenheit: 1 % Beteiligung in den letzten 5 Jahren + 7 von 12 Jahren Steuerpflicht — oder 500.000 € in einem einzelnen Fonds
Rechne die Finanzamts-Formel (Ø-Gewinn × 13,75) selbst durch und halte ein Bewertungsgutachten dagegen — vor dem Wegzug
Kalkuliere ohne dauerhafte Stundung: 7 Jahresraten, in der Regel nur gegen Sicherheiten jenseits der GmbH-Anteile
Bei befristetem Auslandsaufenthalt: Rückkehrregelung nutzen, Anteile nicht anrühren, Ausschüttungen unter 25 % halten
Seit 2026: elektronische Meldung über den amtlichen Vordruck nicht verpassen — Versäumnisse können die Gesamtsteuer sofort fällig stellen
Bescheide bei EU-/Schweiz-Wegzügen offenhalten — das EuGH-Verfahren C-430/25 könnte die Ratenzahlungslösung kippen
Nächster Schritt
Wegzug denkbar? Dann plane die Struktur, bevor die Anteile wertvoll werden.
In der Klarheitssession sortieren wir deine Beteiligungs- und Unternehmensstruktur einmal komplett: Wo liegen Wegzugs- und Steuerrisiken, welche Fragen musst du deinem Steuerberater stellen, und in welcher Reihenfolge gehst du das an? Keine Steuerberatung im Einzelfall — sondern die Vorbereitung, mit der dein Spezialberater doppelt so effektiv arbeitet.
Was ist die Wegzugssteuer und wer muss sie zahlen?
Die Wegzugssteuer (§ 6 AStG) besteuert beim Wegzug aus Deutschland den Wertzuwachs von Kapitalgesellschaftsanteilen, als hättest du sie am Wegzugstag verkauft — ohne tatsächlichen Verkauf. Betroffen bist du, wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 1 % an einer GmbH, AG oder UG (in- oder ausländisch) gehalten hast und in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst. Seit 2025 zusätzlich: Fonds-/ETF-Anleger mit mindestens 1 % der Fondsanteile oder 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds.
Wie hoch ist die Wegzugssteuer bei einer GmbH?
Besteuert wird der fiktive Gewinn: gemeiner Wert minus Anschaffungskosten, davon 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren) zu deinem persönlichen Satz — effektiv meist rund 25–28 % des Wertzuwachses. Ohne Verkaufspreis schätzt das Finanzamt den Wert in der Regel mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren: durchschnittlicher Jahresertrag der letzten 3 Jahre × 13,75. Bei 300.000 € Ø-Gewinn sind das gut 4,1 Mio. € Unternehmenswert — ein Gegen-Gutachten (IDW S1, DCF) kann die Bewertung oft deutlich senken.
Gilt die Wegzugssteuer auch für ETFs und Fonds?
Ja, seit dem 1.1.2025 (§ 19 Abs. 3 InvStG, eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2024): Sie greift, wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 1 % der Anteile eines Investmentfonds gehalten hast oder deine Anschaffungskosten für einen einzelnen Fonds mindestens 500.000 € betragen. Jeder Fonds zählt einzeln — mehrere Fonds werden nicht zusammengerechnet. Für Spezial-Investmentfonds gilt die Steuer ohne jede Schwelle (§ 49 Abs. 5 InvStG). Normale Privatanleger mit kleineren Depots sind nicht betroffen.
Kann ich die Wegzugssteuer stunden oder in Raten zahlen?
Eine dauerhafte zinslose Stundung gibt es für Wegzüge ab dem 1.1.2022 nicht mehr — auch nicht innerhalb der EU. Auf Antrag kannst du die Steuer in 7 gleichen, unverzinslichen Jahresraten zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG), in der Regel aber nur gegen Sicherheitsleistung wie Bankbürgschaft oder Grundschuld — die eigenen GmbH-Anteile akzeptiert das Finanzamt dafür oft nicht. Widerrufen wird die Ratenzahlung unter anderem bei verspäteten Raten, verletzten Mitwirkungspflichten, Anteilsverkauf oder Ausschüttungen über 25 % des Anteilswerts.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Kehrst du innerhalb von 7 Jahren zurück und wirst wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt die Steuer rückwirkend komplett (§ 6 Abs. 3 AStG); auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist um bis zu 5 Jahre auf maximal 12. Eine Rückkehrabsicht schon beim Wegzug musst du für die 7-Jahres-Frist laut BFH nicht nachweisen. Aber: Verkaufen, verschenken oder ins Betriebsvermögen einlegen darfst du die Anteile zwischenzeitlich nicht — und Ausschüttungen über 25 % des Anteilswerts sind ebenfalls schädlich.
Wie kann ich die Wegzugssteuer legal vermeiden?
Die gängigsten Wege: Anteile vor dem Wegzug in eine originär gewerbliche GmbH & Co. KG mit deutscher Betriebsstätte einbringen (Vorsicht: rein gewerblich geprägte KGs schützen in DBA-Fällen nicht zuverlässig), Übertragung auf eine deutsche Familienstiftung, Beteiligung unter 1 % halten oder rechtzeitig abschmelzen (5 Jahre Vorlauf), Anteile erst nach dem Wegzug erwerben, Verkauf vor dem Wegzug oder die Rückkehrregelung bei befristetem Auslandsaufenthalt. Alle Gestaltungen brauchen mehrjährigen Vorlauf und spezialisierte Beratung im Einzelfall.
Gilt die Wegzugssteuer auch beim Umzug in ein EU-Land?
Ja. Seit dem 1.1.2022 macht das Gesetz keinen Unterschied mehr zwischen EU, EWR und Drittstaaten: Die Steuer wird immer sofort festgesetzt, die frühere unbefristete zinslose Stundung für EU-Wegzüge ist abgeschafft. Ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist, ist hoch umstritten — der EuGH prüft die Frage gerade im Verfahren C-430/25 („Gena"), das Urteil wird für 2027 erwartet. Betroffene sollten Bescheide mit Einspruch offenhalten.
Was gilt beim Wegzug in die Schweiz?
Für Alt-Wegzüge vor dem 1.1.2022 hat das BMF nach dem EuGH-Urteil „Wächtler" (C-581/17) und dem BFH-Urteil vom 6.9.2023 (I R 35/20) mit Schreiben vom 2.6.2025 eingelenkt: Die Steuer wird dauerhaft und zinslos bis zum tatsächlichen Verkauf gestundet, auf Antrag sogar rückwirkend mit Erstattung bereits gezahlter Beträge. Für Neu-Wegzüge ab 2022 gilt formal die normale 7-Jahres-Ratenzahlung — viele Fachautoren halten auch das für einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen und raten, trotzdem eine Dauerstundung zu beantragen und den Fall offenzuhalten.
Wird die Wegzugssteuer 2026 reformiert oder abgeschafft?
Kurzfristig nein. Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (Mai 2026) enthält keine Änderungen an § 6 AStG oder § 19 InvStG. 2026 wurde stattdessen der Vollzug verschärft: verpflichtendes elektronisches Meldeformular seit dem 1.1.2026 und die seit 2025 geltende Fonds-/ETF-Erweiterung. Verbände und die FDP fordern eine Reform — echte Bewegung erwarten Experten aber erst nach dem EuGH-Urteil in C-430/25, das für 2027 erwartet wird.
Über den Autor
Moritz Mümmler
Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich
Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Artikel ist journalistisch-bildender Inhalt und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation sind Steuerberater bzw. Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner.