Rentenpflicht für Gründer: geplant, teuer, noch kein Gesetz.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Alterssicherungskommission umsetzen. Für neue Selbstständige hieße das: Pflicht zur gesetzlichen Rente, ohne Ausweg in die private Vorsorge. Was feststeht, was es kosten würde und was du jetzt sinnvoll tun kannst.
Stand 21.10.2026 gibt es kein Gesetz und keinen veröffentlichten Gesetzentwurf. Die Alterssicherungskommission hat am 23.06.2026 empfohlen, alle nicht anderweitig pflichtversicherten Selbstständigen, die ab einem Stichtag neu starten, ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wer schon selbstständig ist, soll ohne Bedingungen aussteigen können. Diskutiert wird ein Wahlrecht zwischen einkommensabhängigem Beitrag und Regelbeitrag, in den ersten drei Jahren der halbe Regelbeitrag (Werte 2026: 367,82 € im Monat). Stichtag und Details sind offen.
Das Wichtigste auf einen Blick.
nur geplant
Empfehlung der Kommission vom 23.06.2026, Regierung will sie umsetzen. Ein Gesetzentwurf lag am 21.10.2026 nicht vor.
kein Opt-out
Wer ab dem Stichtag neu startet und nicht anderweitig pflichtversichert ist, soll in die gesetzliche Rente.
367,82 €
Halber Regelbeitrag pro Monat in den ersten drei Jahren, danach 735,63 €. Alternativ 18,6 % des Einkommens.
Opt-out
Bestandsselbstständige sollen nach der Empfehlung ohne Bedingungen aussteigen können.
Was die Kommission empfiehlt
Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission im Wortlaut: „Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.“
Würde wohl erfasst
- Gründer und Freiberufler, die ab dem Stichtag neu starten
- Selbstständige ohne Versorgungswerk und ohne bestehende Pflichtversicherung
- Wer schon selbstständig ist, aber nicht aussteigt (Opt-out)
Wohl nicht erfasst
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Anwälte, Ärzte)
- Schon heute Rentenversicherungspflichtige (z. B. Handwerker, KSK-Versicherte, Lehrer)
- Bestandsselbstständige, die vom Opt-out Gebrauch machen
Noch kein Gesetz
Ankündigungen sind keine Gesetze. Stichtag, Beitragshöhe, Übergangsregeln und wer als „neu“ gilt, legt erst der Gesetzgeber fest. Ein früher bekannt gewordener Referentenentwurf zur Statusfeststellung nannte 2028, die Koalition peilt einen Beschluss bis Ende 2026 an. Prüf den Stand, bevor du Entscheidungen triffst.
Was es kosten würde (Werte 2026)
Tabelle seitlich wischen →
| Variante | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Halber Regelbeitrag (Jahr 1–3) | 367,82 € | 4.413,84 € |
| Regelbeitrag (ab Jahr 4) | 735,63 € | 8.827,56 € |
| Einkommensabhängig | 18,6 % des Gewinns | – |
Regelbeitrag = Bezugsgröße 2026 (3.955 €) × 18,6 %. Die Kommission empfiehlt ein Wahlrecht wie bei schon versicherungspflichtigen Selbstständigen. Werte ändern sich jährlich.
Was noch nicht feststeht
- Stichtag: Ab wann gilt man als „neu“? Davon hängt ab, ob eine Gründung in diesem Jahr noch hilft.
- Neustart nach Pause: Wie werden Menschen behandelt, die früher selbstständig waren und neu gründen? Ob der halbe Beitrag dann noch gilt, ist offen.
- Opt-out: Wie und bis wann Bestandsselbstständige aussteigen, ist nicht geregelt.
- Private Vorsorge: Für neue Selbstständige sieht die Empfehlung keinen Ausweg in Rürup-Rente oder Depot vor. Der Koalitionsvertrag hatte Wahlfreiheit versprochen.
Was du jetzt sinnvoll tun kannst
- 1
Status klären
Bist du heute schon selbstständig, nebenberuflich oder pflichtversichert (Versorgungswerk, KSK, Handwerk)? Notier es mit Beginn-Datum (Gewerbeanmeldung, Fragebogen Finanzamt).
- 2
Vorsorge dokumentieren
Halte fest, wie du heute fürs Alter vorsorgst (Verträge, Depot, Immobilie). Das kann für ein Opt-out wichtig werden.
- 3
Gründung planen, nicht überstürzen
Eine Gründung nur wegen eines möglichen Stichtags ist riskant, solange der Stichtag unbekannt ist. Eine echte Tätigkeit zählt, keine Scheingründung.
- 4
Stand verfolgen
Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, aktualisieren wir diese Seite.
Beobachten, dokumentieren, nicht überstürzen.
Die Rentenpflicht für neue Selbstständige ist politisch gewollt, aber noch nicht beschlossen. Wer schon selbstständig ist, sollte seine Vorsorge dokumentieren. Wer gründen will, plant mit den Werten oben und prüft vor dem Start den aktuellen Stand.
- Noch kein Gesetz (Stand 21.10.2026)
- Neue Selbstständige: Pflicht ohne Opt-out geplant
- Bestandsselbstständige: Opt-out ohne Bedingungen geplant
- Halber Regelbeitrag 2026: 367,82 € im Monat
Gründung geplant? Sortier deine Fragen.
In der Klarheitssession sammeln wir deine offenen Fragen zur Gründung und planen die organisatorische Vorbereitung auf Beratergespräche. Welche Regelung in deinem Fall gilt, prüfen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung. Diese Prüfung ist nicht Teil der Session.
Was Unternehmer dazu am häufigsten fragen.
Gibt es die Rentenpflicht für Selbstständige schon?
Nein. Stand 21.10.2026 gibt es nur die Empfehlung der Alterssicherungskommission (23.06.2026) und die Ankündigung der Bundesregierung, sie umzusetzen. Ein Gesetzentwurf lag nicht vor.
Wer wäre betroffen?
Nach der Empfehlung alle Selbstständigen ohne anderweitige Pflichtabsicherung, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen. Wer schon selbstständig ist, soll ohne Bedingungen aussteigen können.
Wie viel würde die Rentenpflicht kosten?
Diskutiert wird ein Wahlrecht: einkommensabhängig 18,6 % oder der Regelbeitrag (2026: 735,63 € im Monat), in den ersten drei Jahren der halbe Regelbeitrag (367,82 €). Die Werte ändern sich jährlich, die endgültige Regel steht noch nicht fest.
Lohnt es sich, noch 2026 zu gründen?
Das hängt vom Stichtag ab, und der ist offen. Nach der Empfehlung könnten Bestandsselbstständige aussteigen. Gründe nicht nur deshalb, sondern wenn du wirklich selbstständig arbeitest, und lass dich im Zweifel beraten.

Über den Autor
Moritz Mümmler
Volljurist (zwei Staatsexamina, Bayern), früher Rechtsanwalt — seit 12 Jahren Unternehmer mit 5 aktiven Firmen und 3 Exits. Schreibt hier über Steuer-, Rechts- und Bürokratiethemen aus der Perspektive desjenigen, der selbst unterschreibt, haftet und zahlt. Mehr über mich
Quellen & Rechtsstand
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information; keine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung. So entstehen die Inhalte.
- BAGSV: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission (mit Wortlaut der Empfehlung 22) (abgerufen 21.10.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission (abgerufen 21.10.2026)
Für die Anwendung auf deinen Einzelfall und für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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